Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 12

Thema: Neue Infos zum Thema Kfz.-Zulassung

  1. #1
    Schattenparker Avatar von quattrov6
    Registriert seit
    12.02.2002
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    379

    Neue Infos zum Thema Kfz.-Zulassung

    Hallo,

    für die, die es interessiert und weil ich auch immer wieder Fragen, z. B. bezüglich des 07er Kennzeichens lese,
    hier die neuesten Infos direkt vom Landratsamt. Ich denke diese Dinge werden sich aber bundesweit geändert haben.
    In Zukunft werde ich evtl. weitere Updates posten, sollte sich was geändert haben und sollte Interesse bestehen, bin ja an der Quelle :zwinker:

    Gruß Alex

    P.S. Falls es schon da war, bitte löschen bzw. verschieben wenn es nicht hierher gehört...


    ----------------

    Wichtige Informationen der Zulassungsbehörde, Februar 2007


    Ab 01.03.2007 treten neue Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen in Kraft. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurden am 29. April 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


    Hier die wesentlichen Änderungen:

    - Außerbetriebsetzung:
    Die bisher mögliche vorübergehende Stillegung und endgültige Abmeldung eines Fahrzeuges werden durch die Außerbetriebsetzung ersetzt. Das Kennzeichen kann im Zuge der Außerbetriebsetzung auf schriftlichen Antrag des Halters wieder für dasselbe Fahrzeug und denselben Halter gebührenpflichtig reserviert werden.

    - Zulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen

    Die bisherige 18-monatige Stillegefrist fällt weg. Soll ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, so reicht nun die Vorlage einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung. Erst wenn die Halter- und Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister(Kraftfahrt-Bundesamt/Flensburg) bereits gelöscht sind (Speicherdauer 7 Jahre) und die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges nicht vorgelegt werden kann , ist eine Einzelabnahme des Fahrzeuges nach § 21 StVZO erforderlich.

    - Kennzeichenzuteilung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen
    Wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug innerhalb des Landkreises Freising veräußert, so wird diesem Fahrzeug bei der erneuten Zulassung eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.

    - Zuständigkeiten / Wegfall des Standortzulassung
    Ab 01.03.2007 können Fahrzeuge nur noch bei der örtlich zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes zugelassen werden. Eine Zulassung nach dem früheren Standortprinzip ist nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.

    - Rote 07-Oldtimer Kennzeichen

    Analog zu den Historie-Kennzeichen muss das Erstzulassungsdatum dieser Fahrzeuge ab 01.03.2007 mindestens 30 Jahre zurück liegen. Vor Zuteilung dieses Kennzeichens ist eine Abnahme des Fahrzeuges bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 c StVZO (neu § 23 StVZO) erforderlich.

    - Rote 06-Händler Kennzeichen
    Die roten Kennzeichen dürfen ausschließlich zur betrieblichen Verwendung genutzt werden.

    - Ausfuhrkennzeichen
    Für das Fahrzeug muss für die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden. Die bisher ausreichende, vereinfachte Untersuchung und Prüfung auf Verkehrssicherheit gemäß IntKfzVO ist nicht mehr ausreichend. Die nationalen Fahrzeugpapiere werden fortgeschrieben, bzw. eine neue Zulassungsbescheinigung erstellt. Der bisher notwendige Internationale Zulassungsschein entfällt, kann jedoch auf Antrag des Fahrzeughalters zusätzlich ausgestellt werden.

    ----------------
    Geändert von Jogi (05.12.2010 um 17:26 Uhr)
    Audi S2 Coupé
    Audi 80 1.8S Typ 89
    Audi 90 2.0 Typ 81

    schadstoffstark und leistungsarm.

  2. #2
    Schattenparker Avatar von 80 20v umbau
    Registriert seit
    15.07.2003
    Ort
    Neuburg/Donau, Bayern
    Beiträge
    470
    - Außerbetriebsetzung:
    Die bisher mögliche vorübergehende Stillegung und endgültige Abmeldung eines Fahrzeuges werden durch die Außerbetriebsetzung ersetzt. Das Kennzeichen kann im Zuge der Außerbetriebsetzung auf schriftlichen Antrag des Halters wieder für dasselbe Fahrzeug und denselben Halter gebührenpflichtig reserviert werden.
    Heißt das jetzt, dass wenn ich mein Auto über WInter stilllege ich die Kennzeichen reservieren muss? Bisher waren die Kennzeichen ja ein Jahr automatisch reserviert.
    Audi 90 20V (von 70 auf 170 PS in 2 Wochen)
    S2 Stoßstange an Typ89-Front
    jetzt mit originalem AC, BC, ATA, GRA, eSD
    Audi 80 GTE Quattro
    serienmäßiger G-Kat, Bj. 86, 150tkm, von 1.Hand gekauft!

  3. #3
    Schattenparker Avatar von quattrov6
    Registriert seit
    12.02.2002
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    379
    Zitat Zitat von 80 20v umbau
    - Außerbetriebsetzung:
    Die bisher mögliche vorübergehende Stillegung und endgültige Abmeldung eines Fahrzeuges werden durch die Außerbetriebsetzung ersetzt. Das Kennzeichen kann im Zuge der Außerbetriebsetzung auf schriftlichen Antrag des Halters wieder für dasselbe Fahrzeug und denselben Halter gebührenpflichtig reserviert werden.
    Heißt das jetzt, dass wenn ich mein Auto über WInter stilllege ich die Kennzeichen reservieren muss? Bisher waren die Kennzeichen ja ein Jahr automatisch reserviert.
    so ist es zu verstehen, denn eine sog. "Stillegung" gibt es nicht mehr:

    - Außerbetriebsetzung:
    Die bisher mögliche vorübergehende Stillegung und endgültige Abmeldung eines Fahrzeuges werden durch die Außerbetriebsetzung ersetzt. Das Kennzeichen kann im Zuge der Außerbetriebsetzung auf schriftlichen Antrag des Halters wieder für dasselbe Fahrzeug und denselben Halter gebührenpflichtig reserviert werden.

    Wenn du dein Fahrzeug im Winter bisher stillgelegt hast, würde ich dir für die Zukunft ein Saisonkennzeichen empfehlen, dann sparst du dir auch die An- und Abmeldegebühren und das Kennzeichen bleibt sowieso bestehen.

    Gruß Alex
    Audi S2 Coupé
    Audi 80 1.8S Typ 89
    Audi 90 2.0 Typ 81

    schadstoffstark und leistungsarm.

  4. #4
    Checker
    Gast
    Iss mal wieder typisch..die wollen nur Kohle abzocken, mehr nicht...

  5. #5
    Schattenparker Avatar von quattrov6
    Registriert seit
    12.02.2002
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    379
    Zitat Zitat von Checker
    Iss mal wieder typisch..die wollen nur Kohle abzocken, mehr nicht...
    im Grunde werden halt immer neue Wege gesucht, Autos und Luxusgüter zu besteuern. Die jetzige Gesetzesänderung zum 07er-Kennzeichen ist noch milde ausgefallen, da ursprünglich geplant war, das 07er komplett wegfallen zu lassen und ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen wie ein normales Alltagsfahrzeug zu besteuern... . Aufgrund des wachsenden Protests von Seiten der Automobilclubs konnte dieses vorläufig abgewendet werden, da es für die "Oldtimerszene" eine mittelschwere Katastrophe bedeutet hätte, schließlich liegt es ja auch in öffentlichem Interesse, dass historische Fahrzeuge erhalten bleiben.
    Schade finde ich halt, dass man es mit der neuen Regelung vielen Youngtimern schwierig macht, überhaupt ein Oldie zu werden... in einigen Jahren wird das sicher Auswirkungen nach sich ziehen... :roll:
    Audi S2 Coupé
    Audi 80 1.8S Typ 89
    Audi 90 2.0 Typ 81

    schadstoffstark und leistungsarm.

  6. #6
    Schattenparker Avatar von Lossi
    Registriert seit
    21.11.2006
    Ort
    Lüdenscheid
    Beiträge
    369
    Hi,

    hätte mal kurze eine Frage, die aber nicht 100/ig zum Thema passt:

    Ich möchte meinen Beetle an meine Freundin "verkaufen" (ofizieller Vertrag, nur seeehr fairer Preis :zwinker. Wie ist es dann beim Ummelden des Autos? Kann sie mein Nummernschild weiter benutzen oder muss/kann sie sich ohne weiteres ein eigenes neues Nummernschild aussuchen. Es findet ja im Prinzip nur ein Ummelden im statt...

    Vielen Dank.

    Benni
    Ex: A4 Avant 2.0TDI .quattro:
    Aktuell: BMW 330xd Coupé

  7. #7
    Driftkönig Avatar von Fröschi
    Registriert seit
    11.02.2002
    Ort
    Gelnhausen/MKK
    Beiträge
    4.065
    @Benni:
    Der Beetle behält sein Nummer, es sei denn, er wechselt den Landkreis ;-)
    Nur der Halter ändert sich, und deswegen müßt ihr den Wagen "ummelden", nur ohne neues Kennzeichen.

    @all:
    Ich habe einen 90er Typ81, der ist seit 3 Jahren stillgelegt. Greift diese neue Regelung auch für ihn oder gilt das erst "ab jetzt" ????

    Gruß Torsten
    Mr. Slyman: "This is america, yu cannot kill every person just because, yu get mad at them, you have to have permission first"
    Prinz Habib: "He want me to drive a Datsun"
    **************************************
    Coupe Quattro AAH: poor man's big block

  8. #8
    Vollkaskofahrer Avatar von 45weber
    Registriert seit
    19.07.2004
    Ort
    Erlangen
    Beiträge
    2.337
    das würde mich auch interessieren ..
    mein V6 is am 31.12 abgemeldet worden und wird demnächst wieder zugelassen ..
    aber erst nach dem 01.03
    gilt das auch dafür ??
    mfg.Markus / Seat leon tdi

    ich seh alles mit Humor... Und wenn das Getriebe festsitzt und ich kriegs net runter sag ich: "Nehmen wirs mit HUMOR" und dann pack ich meinen Hammer aus auf dem "Humor" steht

  9. #9
    Schattenparker Avatar von quattrov6
    Registriert seit
    12.02.2002
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    379
    Zitat Zitat von Fröschi
    Ich habe einen 90er Typ81, der ist seit 3 Jahren stillgelegt. Greift diese neue Regelung auch für ihn oder gilt das erst "ab jetzt" ????
    Soweit ich weiß gilt die Regelung für Fahrzeuge, die nach dem 01.03 abgemeldet werden. Aber da dein Typ81 schon seit 3 Jahren steht, dürfte dein Kennzeichen nun wieder für die Vergabe an andere freigegeben worden sein. Desweiteren ist ohnehin §21 (§23) (TÜV-Vollabnahme) fällig, in dessen Zuge auch ein neuer Fahrzeugbrief erstellt wird.

    Zitat Zitat von 45weber
    mein V6 is am 31.12 abgemeldet worden und wird demnächst wieder zugelassen ..
    aber erst nach dem 01.03, gilt das auch dafür ??
    Nein, die Neuregelung betrifft wie gesagt Fahrzeuge, die nach dem 01.03.07 abgemeldet wurden.

    Gruß Alex
    Audi S2 Coupé
    Audi 80 1.8S Typ 89
    Audi 90 2.0 Typ 81

    schadstoffstark und leistungsarm.

  10. #10
    Autobahnvermeider Avatar von cwh
    Registriert seit
    07.10.2002
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    155
    Hi.

    Ich hab grade mal den Landratsbeamten meines Vertrauens befragt:

    Für welche Leistungen welche Gebühren erhoben werden liegt im Ermessen jedes einzelnen Landratsamtes.

    Im Kreis Kulmbach z.B. wird bei der Außerbetriebsetzung zwar ein formloser Antrag zur Reservierung des Kennzeichens benötigt, die Reservierung des Kennzeichens ist jedoch kostenlos.

    cwh
    S2 Avant 8/93 (Sommer)
    A4 1.8T quattro 7/97 (Winter)
    2002-2010: 80 B4 NG 9/92 (247.000km) -> stand hier
    m e c k i s - f o r u m . d e lebt ... nur eben woanders

Ähnliche Themen

  1. Neue ECE-Richtlinie zum Thema Tuning??!
    Von Lui G. im Forum Off Topic und Geplaudere
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 02.12.2006, 20:20
  2. Zulassung
    Von Get Freak it im Forum Off Topic und Geplaudere
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 18.05.2006, 09:43
  3. Eine Fragen zum Thema Sitze und eine zum Thema Analog Uhr
    Von Transporter im Forum Interieur, Klima & Elektrik
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11.08.2005, 17:46
  4. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 21.09.2003, 19:22
  5. EG Zulassung vom ESD
    Von Pharao_79 im Forum Motor, Antrieb, Abgasanlagen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.07.2003, 13:20

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •