ich hab mal ne frage:
mein coupe hab ich vor ca. 1 jahr gekauft, war vorher in frankreich zugelassen bis mitte '05.
brauch ich eine vollabnahme?
hab einen "fahrzeugbrief", auf dem jede HU vermerkt ist. (oder sinds nur die steuern? kann kein französisch)
laut dem paragraphen doch nur ne normale HU und AU, oder?:
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich! Ausnahmen für Importfahrzeuge Ausnahmen für Importfahrzeuge Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine so genannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.
7A Coupé Quattro B3
ja genau, da es sich um ein EU-fahrzeug handelt, brauchst du nur eine normale HU und AU um das coupé anzumelden.Zitat von RichieRich
gruß alex
Audi S2 Coupé
Audi 80 1.8S Typ 89
Audi 90 2.0 Typ 81
schadstoffstark und leistungsarm.
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