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Thema: Ablauf Gebrauchtwagenkauf

  1. #1
    Niederdrehzahlfahrer
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    Ablauf Gebrauchtwagenkauf

    Hallo,

    manche werden über mein Anliegen hier vielleicht lachen, aber ich kaufe halt nicht oft Gebrauchtwagen und bitte deshalb schon jetzt um Nachsicht. ops:

    Also, ich werde mir wohl demnächst einen "neuen" Audi kaufen und meinen alten verkaufen. Favorisiere momentan einen Avant 8E Bj ~2003 1.8T 120kW\163PS Frontantrieb als Nachfolger meines guten aber doch in die Jahre gekommenen 94er 2.3E Avants.
    Wie läuft der Kauf von Privat eigentlich ab? Irgendwie werd ich da mangels Erfahrung nicht so richtig schlau. Auch diverses googlen und suchen hier im Forum und in der FAQ hilft mir nicht so recht weiter.
    Folgendes Szenario:
    - habe ein Auto ca. 300km von mir entfernt gefunden
    - vereinbare ein Besichtigungstermin beim Anbieter, fahre hin und schaue mir das Objekt genau an
    - es sagt mir zu und ich bin gewillt das Fahrzeug zu kaufen
    >>> und jetzt? Lege ich einfach die Kohle auf den Tisch und fahre mit dem auf den bisherigen Halter angemeldeten Fahrzeug nach Hause? Von meiner bisherigen Versicherung kann ich ja vorab eine Deckungskarte besorgen. Aber wie siehts mit den Kennzeichen bzw. der Zulassung aus?!?
    Audi A4 Avant 1.9TDI 96kW (B6/8E) Bj. 06/2003
    http://www.spritmonitor.de/image_282991_5.png

  2. #2
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    moin,entweder der vorbesitzer hats auto noch angemeldet dann fährste mit seinem kennzeichen nach hause,ist er nicht angemeldet machste ne anzahlung(aber nicht zu viel ca. 500€),unterschreibst den kaufvertrag und holst das ding später mit kurzzeitkennzeichen ab. ist die zulassungsstelle in dem ort geöffnet kannste dir gleich dort die kennzeichen holen. wo du dann auch bis zu5 tage mit fahren kannst.
    cu.wiesel

  3. #3
    Ralleypilot
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    Also estmal suchen, hinfahren, gucken.
    Dann sehen ob dir das Auto passt.
    Wenn ja, würde ich persönlich (vor allem bei einem so teuren Auto) erstmal was an Anzahlung auf den Tisch legen. Grob etwa die Hälfte vom Ausgehandelten Preis.
    Dann erstmal nach Hause, Termin absprechen wann du das Auto holen kannst.
    So hat er Zeit sein Auto abzumelden und du kannst dir ne Doppelkarte von deiner Versicherung holen, ein 5-Tages Kennzeichen vom Straßenverkehrsamt. Damit dann wieder zum Verkäufer, Restgeld auf den Tisch, Kennzeichen dran pappen und ab nach Hause.

    Wenn die Anfahrt weit ist, kannst auch das Auto direkt kaufen. Kohle komplet auf den Tisch und losgefahren.
    Ich persönlich würde aber niemals ein auf mich zugelassenens Auto verkaufen und es angemeldet übergeben! Wer weiß was damit für ein Mist gemacht wird?! Und ich würde auch kein Auto "überführen" was noch auch den alten Halter zugelassen ist. Stell dir vor du baust nen Unfall auf dem Heimweg. Das gibt dann wahrscheinlich nen groooßen Streit.
    Ein Schritt zuviel nach vorn - und das war's; Du bist zu weit gegan'g - und das war's
    Einmal kein Glück gehabt - und das war's für Dich; Sie haben Dich erwischt und es gibt kein zurück.
    Es konnte nicht gut geh'n - zu spät; Was hilft es Fehler einzuseh'n - zu spät
    Nichts macht sie ungescheh'n - zu spät für Dich.
    - Die Toten Hosen

  4. #4
    Radkappenpolierer
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    Und ich würde auch kein Auto "überführen" was noch auch den alten Halter zugelassen ist. Stell dir vor du baust nen Unfall auf dem Heimweg. Das gibt dann wahrscheinlich nen groooßen Streit.
    sofern man das richtig im Kaufvertrag vermerkt, ist der Halter ab Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe "aus der Haftung".
    wenn der Käufer dann auch noch eine "Doppelkarte - gültig ab xx.xx.2008" (Achtung: NICHT "...ab Tag der Zulassung") ist auch der Käufer einwandfrei abgesichert.

    desweiteren sollte man im Kaufvertrag festhalten, dass sich der Käufer in diesem Fall verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von x-Tagen (3-5 sind hier gängig, je nach Wochentag beim Kauf) abzumelden...

    mfg
    A4 Avant B7 1.9TDI '07 Daytonagrau-Perleffekt "Avant Edition"
    A8 D2 4.2 '97 Silber-Metallic
    S4 Limo C4 2.2T '94 Laserrot *R.I.P*

  5. #5
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    Zitat Zitat von proto.thomas
    Und ich würde auch kein Auto "überführen" was noch auch den alten Halter zugelassen ist. Stell dir vor du baust nen Unfall auf dem Heimweg. Das gibt dann wahrscheinlich nen groooßen Streit.
    sofern man das richtig im Kaufvertrag vermerkt, ist der Halter ab Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe "aus der Haftung".wenn der Käufer dann auch noch eine "Doppelkarte - gültig ab xx.xx.2008" (Achtung: NICHT "...ab Tag der Zulassung") ist auch der Käufer einwandfrei abgesichert.

    desweiteren sollte man im Kaufvertrag festhalten, dass sich der Käufer in diesem Fall verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von x-Tagen (3-5 sind hier gängig, je nach Wochentag beim Kauf) abzumelden...

    mfg
    Das ist nicht ganz korrekt.

    Ich hab das Ganze ja gerade hinter mir. Habe meinen VW verkauft an einen Arbeitskollegen. Nur weil ich persönlich gut kenne, hab ich ihn mit meinen Kennzeichen nachhause fahren lassen.
    Im Vertrag hatten wir Ort, Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt.
    ABER: Erst wenn der zuständigen KFZ-Meldestelle der Kaufvertrag als Kopie vorliegt (Fax etc. reicht), ist man aus der Haftung raus.

    Ansonsten zum Topic:

    Ich habe meinen Audi auch aus einer gut 350 km entfernten Stadt geholt.
    Ich habe deshalb im Vorfeld soviel wie möglich am Telefon und via Email (Fotos) abgeklärt. Doch ein Restrisiko bleibt ja immer. Allerdings achte ich auch auf Dinge, die andere vielleicht belächeln. Ist der Verkäufer symphatisch? Wie kommt er rüber? Seriös? Familie? Wie lange hatte der das Auto? Was kann er im Detail dazu sagen etc.? Bei mir war es so, das ich auch keine Lust hatte, mal eben 70 Euro für ein Bahnticket zu vergeuden. Habe aus etlichen Inseraten meinen Audi rauskristallisiert. War sogar ein schöner Tag mit Käffchen bei einer netten Familie, langen Gesprächen und noch währenden Kontakt bezüglich des Audi.
    Was will man mehr? Und weil alles so glatt lief, haben sie mir den Audi samt Kennzeichen überlassen (was sie ansonsten niemals machen wollten!) und ich konnte ohne Mehraufwand diesbezüglich nachhause fahren.

  6. #6
    Radkappenpolierer
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    Und weil alles so glatt lief, haben sie mir den Audi samt Kennzeichen überlassen (was sie ansonsten niemals machen wollten!) und ich konnte ohne Mehraufwand diesbezüglich nachhause fahren.
    dennoch sollte man in dem Fall auch ne Doppelkarte ab Datum haben......
    A4 Avant B7 1.9TDI '07 Daytonagrau-Perleffekt "Avant Edition"
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  7. #7
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    Was nützt mir aber die (eigene) Doppelkarte, wenn der Wagen bei einer anderen Versicherung läuft??

  8. #8
    Radkappenpolierer
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    eine Doppelkarte sagt, dass DEINE Versicherung, "ab Tag der Zulassung" (in dem Fall sinnlos) oder aber ""ab Datum xx.xx.20xx" für das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XX-XX XX und der Fahrgestellnummer WAUZZZXXXXXXXXX die Deckung der gesetzl. Haftpflicht übernimmt.......
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  9. #9

    ...und die Zahlung

    Ich hätte noch eine Frage zur Bezahlung.

    Muss ich die gesammte Summe in bar mit mir führen und auf den Tisch legen? Das kann je nach Distanz dich unbehaglich sein. Zumal vielleicht eine Teilsumme finanziert wird.

    Beste Dank für die Antwort

  10. #10
    Neuling
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    Zitat Zitat von Stormweaver Beitrag anzeigen
    Ich hätte noch eine Frage zur Bezahlung.

    Muss ich die gesammte Summe in bar mit mir führen und auf den Tisch legen? Das kann je nach Distanz dich unbehaglich sein. Zumal vielleicht eine Teilsumme finanziert wird.

    Beste Dank für die Antwort
    Hi, ganz einfach, das Bargeld gg. Brief und das nicht irgenwo sondern da wo DU wohnst.....aber muss es wirklich AUDI sein ?

    LG AGT

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