1. Lichtaustrittskante vorne nicht tiefer als 50 cm
2. Kennzeichenunterkante vorne nicht tiefer wie 20 cm
3. Kennzeichenunterkante hinten nicht tiefer wie 30 cm
4. Standlicht-Lichtaustrittskante nicht tiefer wie 35 cm
Weiterhin gibt es noch den §, das man kein Verkehrshindernis sein soll, sprich das Auto sollte noch fahrbar sein.
2. Kennzeichenunterkante vorne nicht tiefer wie 20 cm
3. Kennzeichenunterkante hinten nicht tiefer wie 30 cm
4. Standlicht-Lichtaustrittskante nicht tiefer wie 35 cm
Weiterhin gibt es noch den §, das man kein Verkehrshindernis sein soll, sprich das Auto sollte noch fahrbar sein.