- A5 Raser Urteil: Was meint ihr? Gerecht? Beitrag #1
audi919
Ich möchte mal eure Meinung hören, ist das Urteil gerecht oder nicht?
"Turbo-Rolf" muss hinter Gitter
Karlsruhe - Der Karlsruher Autobahnraser muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den 34-jährigen DaimlerChrysler-Ingenieur am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Mann durch Raserei und Drängelei im vergangenen Juli auf der Autobahn 5 bei Karlsruhe einen Unfall verursachte, bei dem eine 21-Jährige und ihre Tochter ums Leben kamen.
Verurteilter blieb regungslos
Das Gericht verurteile den Mann wegen fahrlässiger Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Führerschein wird dem Verurteilten für achtzehn Monate entzogen. Der Gericht folgte weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der Angeklagte hatte während des Prozesses stets seine Unschuld beteuert.
Der Verurteilte nahm den Schuldspruch äußerlich unbewegt auf. Zu seiner Haftstrafe wird ihm zusätzlich der Führerschein für 18 Monate entzogen. Vom Vorwurf der Unfallflucht wurde er freigesprochen. Es sei nicht nachweisbar, dass er den Unfall im Rückspiegel bemerkt haben müsse.
Verteidigung will in Berufung gehen
Am 14. Juli 2003 hatte der 34-Jährige nach Überzeugung des Gerichts mit Tempo 220 bis 250 auf der A 5 bei Karlsruhe einen langsam fahrenden Kleinwagen von der Überholspur gedrängt. Die Fahrerin verlor die Kontrolle über ihren Wagen und raste gegen zwei Bäume. Sie und ihre zweijährige Tochter waren sofort tot.
Das Amtsgericht berief sich vor allem auf Aussagen von vier Unfallzeugen sowie auf zwei Sachverständigengutachten. Verteidiger Ulrich Schweizer kündigte Berufung an. "Davon kann man mit Sicherheit ausgehen, weil mich die Urteilsbegründung nicht überzeugt hat", sagte Schweizer.
"Falsch, verkehrswidrig und rücksichtslos überholt"
Richterin Brigitte Hecking sagte in ihrer einstündigen Urteilsbegründung: "Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass die Puzzleteile ein Bild ergeben, dass Sie letztlich der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeuges gewesen sind." Der Angeklagte habe falsch, verkehrswidrig und rücksichtslos überholt. Zu den Gründen, warum die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, führte sie aus: "Sie haben nicht einmal die vage Möglichkeit in Betracht gezogen, dass Sie es gewesen sein könnten."
Richterin kritisiert Zeugen
Die Richterin kritisierte das Verhalten mehrerer Kollegen des Fahrers scharf. Sie habe es noch in keinem Verfahren erlebt, dass eine so große Anzahl von Zeugen mit solcher Widerwilligkeit auch nur einen geringen Prozentsatz ihres Wissens preisgegeben habe. "Jeder hat sich hier die allergrößte Mühe gegeben, nichts zu Ihren Ungunsten auszusagen", sagte sie dem Verurteilten. Die Richterin schloss aus, dass der ebenfalls unter Verdacht geratene Vorgesetzte des Verurteilten der Unglücksfahrer gewesen sei.
Drohungen gegen Richterin verzögern Urteilsspruch
Die Urteilsverkündung hatte sich am Morgen zunächst verzögert. Wie ein Gerichtssprecher des Amtsgerichts bestätigte, hatte es im Vorfeld Drohungen gegen die Richterin Brigitte Hecking und andere Verfahrensbeteiligte gegeben. Deshalb stand die Urteilsverkündung unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. (joe/ha/dpa/ddp)