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Mounty schrieb:§ 859
Selbsthilfe des Besitzers
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
(usw.)
Tja, dann mal ran an den Speck.
Es sei denn, du erwischt den....
Soweit mir bekannt ist wird Vandalismus von der Teilkasko NICHT bezahlt. Es sei denn das Auto ist geknackt und das Radio fehlt. Dann hat vielleicht noch Chancen...