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Jürgen Ende
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Hallo Leute,
ich habe im Audi 100 Forum und bei den Audi drivers bereits diesen Schriftverkehr veröffentlicht. Da das aber auch für Euch interessant ist und nicht alle da mitlesen möchte ich das hier nochmal veröffentlichen. Ich hoffe mal, dass ich die richtige Rubrik erwischt habe.
Ich habe irgendwo eine Meldung gelesen, wo über Probleme beim Rücktransport eines Typ44 nach technischem Schaden berichtet wurde. Da ich ja inzwischen zum siebt-Audi gekommen bin und der jüngste von 1993 ist, dachte ich mir, da fragst Du doch mal gezielt nach. Schließlich bin ich öfters mal in GB und bin leider da auch schon liegen geblieben. Zuletzt 2008 mit Wandlerschaden (nur wusste das da noch keiner). Da kam dann auch schon die vorsichtige Frage der Mitarbeiterin, ob es nicht bessere wäre den Wagen gleich dort zu verschrotten. Allerdings konnte ich da noch mit meiner LPG-Anlage punkten. So wurde der Wagen zurück transportiert.
In so fern, bin ich eigentlich mit der ADAC-Plus-Mitgliedschaft zufrieden. Aber meine Wagen werden auch nicht jünger und bei einem Defekt im Ausland habe ich dann auch keine Lust mich auch noch mit dem ADAC herumzuschlagen.
Den Wortlaut meiner Anfrage kann ich leider nicht im Original zeigen, da diese über die ADAC-Seite gesendet wurde und die sendet leider keine Kopie. Sinngemäß war es eine Auflistung meiner Fahrzeuge mit der gezielten Anfrage, ob diese bei einem Schaden zurück transportiert würden.
Ich werde den Schriftwechsel hier weiter veröffentlichen. Schließlich betrifft das alle hier die sich auf den ADAC bisher verlassen haben.
Dies war die erste Antwort des ADAC vom 27.7.2011:
vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuerst möchten wir uns für die späte Bearbeitung Ihres Anliegens entschuldigen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zu hypothetischen Schadensfällen keine konkreten Leistungszusagen geben können. Bei jedem eingetretenen Schaden
wird speziell auf die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingegangen
und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht.
Die ADAC PlusMitgliedschaft schützt Sie und Ihren (Ehe-) Partner beim Führen aller eigenen wie auch fremden Fahrzeuge in Deutschland und europaweit nach Panne, Unfall und Diebstahl. Zusätzlich kann jeder andere Fahrer diese Leistungen beanspruchen, wenn er mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das auf Sie oder Ihren (Ehe-) Partner zugelassen ist. Die Leistungen nach Krankheit und Verletzung erhalten Sie, Ihr (Ehe-) Partner und Ihre minderjährigen Kinder sogar weltweit - auch bei Reisen ohne geschütztes Fahrzeug.
Nach § 30 der Versicherungsbedingungen für die ADAC PlusMitgliedschaft wird das geschützte Fahrzeug durch einen ADAC-Vertragspartner zum Wohnsitz des Mitglieds zurücktransportiert, wenn
es aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit ist und
a) der Schaden durch eine Werkstätte festgestellt wurde;
b) kein Totalschaden nach § 1 Nr. 2 vorliegt;
c) bei einem Schaden in Deutschland das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann;
d) bei einem Schaden im Ausland das geschützte Fahrzeug so schwer beschädigt wurde, dass eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werk
tagen nicht durchführbar ist und ein Ersatzteilversand nach § 32 nicht ausreicht.
Gemäß § 1 Nr. 2 der Versicherungsbedingungen für die ADAC PlusMitgliedschaft liegt ein Totalschaden vor, wenn die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in
Deutschland am Tage des Schadens übersteigen.
Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der im Inland aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der Schwackeliste oder eines vergleichbaren Beurteilungssystems (z.B. DAT-Bewertungsliste) ermittelt. Sonderausstattungen werden berücksichtigt. Im Zweifelsfall müssten Sie uns die Sonderausstattungen mit einem entsprechenden Nachweis belegen.
Handelt es sich um einen Oldtimer, so verwenden wir die Oldtimerliste. Ist das Fahrzeug in der Oldtimerliste nicht aufgeführt, so können Sie uns über ein Zeitwertgutachten den Wiederbeschaffungswert nachweisen.
Wird in der Fachwerkstätte festgestellt, dass es sich um einen Totalschaden handelt, so bieten wir im Ausland die Verschrottung des Fahrzeuges an. Natürlich liegt die Entscheidungsfreiheit für
oder gegen eine Verschrottung ausschließlich beim Eigentümer des Fahrzeuges.
Die Totalschadenregelung soll vermeiden, dass bei Fahrzeugen, die nach vorangegangenem Schaden einen nur mehr geringen Restwert aufweisen, ein vergleichsweise hoher Aufwand an Transportkosten entsteht, insbesondere, wenn gar keine Reparaturabsicht besteht. Wünscht
das Mitglied bei einem wirtschaftlichen Totalschaden trotzdem eine Reparatur, so besorgen und versenden wir die notwendigen Ersatzteile ins Ausland, falls diese vor Ort nicht erhältlich sind. Die Frachtkosten übernehmen wir.
Im Grenzfall besteht bei älteren gepflegten Liebhaberfahrzeugen immer die Möglichkeit eine sinnvolle Lösung zu finden. Dabei beraten sich die Mitarbeiter der Notrufzentrale im Einzelfall mit den Kollegen der Fahrzeugtechnik, die einschätzen können, ob es sich bei einem bestimmten Fahrzeugmodell um einen älteren Gebrauchtwagen mit einem geringen Wiederbeschaffungswert handelt oder um einen Oldtimer, Klassiker bzw. ein Sammler- und Liebhaberstück.
Wir würden uns freuen, wenn wir mit dieser Ausführung zur Klärung der Angelegenheit beitragen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADAC-Service Mitgliedschaft und Versicherungen
Ich habe daraufhin dann gleich am 28.7.2011 weiter gefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da der ADAC ja inzwischen auch eine Old- und Youngtimer-Versicherung anbietet, sind sich sich auch im Klaren darüber, dass quasi jeder Youngtimer (speziell die von Audi) leider immer noch einen recht niedigen Marktwert haben.
Auch ist die Ersatzteilversorgung von Seiten Audi sehr schlecht, so das man quasi bei den meisten Reparaturen auf gebrauchte Teile zurückgreifen muss.
Dies trifft insbesondere bei Blech- und Getriebeteilen zu.
Z.B. sind meine beiden Audi 100, Typ44 aus 1990 beides Sport mit 4-Stufen-Automatik. Diese Getriebe gibt es schon seit 1991 nicht mehr bei Audi. Gleiches ist bei den Kotflügeln. Die Sportkotflügel gibt es auch seit Jahren nicht mehr. Von Seitenschutzleisten und Chromteilen will ich jetzt gar nicht erst anfangen. Somit wäre eine Reparatur mit Neuteilen bei diesen Wagen so gut wie ausgeschlossen. Deshalb habe ich selber ein Unfangreiches Ersatzteillager und auch passende Ansprechpartner um Schäden wieder beseitigen zu können. Nur muss der Wagen dann erst mal wieder nach Hause kommen.
Da es sich um Fahrzeuge aus 1990 handelt, sind diese auch in der Schwackeliste schon lange nicht mehr vertreten. Und ein markorientiertes Zeitwertgutachten würde die Fahrzeugen, schon weil sie nicht mehr gehandelt werden, beim kleinsten Schaden als wirtschaftlichen Totalschaden bezeichnen.
Auch werden Sie es nicht schaffen ein vergleichbares Fahrzeug zu finden um einen Kaufpreis festlegen zu können. Ich beobachten den Markt jetzt seitfast 10 Jahren. In dieser Zeit gab es max. 5 Angebote. Wobei das letzte Angebot schon wieder ein Jahr her ist.
Auch ist das von Ihnen vorgeschlagene Zeitwertgutachten keine wirkliche Lösung, da dieses vor Schadenseintritt erstellt und immer wieder aktualisiert werden muss. Und das ist nicht gerade kostengünstig.
Der ADAC sollte sich überlegen, ob er für Youngtimer nicht besondere Angebote schafft. Interessenten gibt es sicherlich genug dafür. Und das wir in der http://www.group44.de nicht nur einfach alte Wagen fahren, können sie sich gerne ansehen. Wo der ADAC sich doch der Pflege der Historie verschrieben hat, sollte er doch auch für den Erhalt mit sorgen. Und das nicht nur für Mercedes und BMW.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende
Und habe dann noch am gleichen Tag etwas bei ACE gefunden, das ich dem ADAC auch gleich zur Stellungnahme übersendet habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem Vergleich der Versicherungsbedingungen bin ich beim ACE auf diese Aussage in Sachen Fahrzeugrücktransport gestoßen. Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass sich das "Ihrem besonders begründeten Interesse liegt" auf Young- und Oldtimer" bezieht. Somit würden meine Fahrzeuge darunter fallen ohne dass ich da irgendwas an Zweitwert nachweisen muss.
Das ist bei den ADAC-Bedingungen nicht so mitgliederfreundliche. Daher überlege ich wirklich nach über 30 Jahren den Automobilklub zu wechseln.
Zitat:
"Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall
Sollte Ihr Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Ausland nicht in angemessener Zeit repariert werden können, übernimmt der ACE den Rücktransport zu Ihnen nach Hause. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrzeugrücktransport in Ihrem besonders begründeten Interesse liegt oder wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Der Fahrzeugrücktransport bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem ACE-Euro-Notruf. Zum Zeitpunkt des Rücktransports darf das (Unfall-)Fahrzeug nicht beschlagnahmt sein. Bitte hinterlegen Sie das Unfallprotokoll zusammen mit allen Fahrzeugschlüsseln, Papieren und einer formlosen Vollmacht am vereinbarten sicheren Standort des Fahrzeugs. Die Vollmacht berechtigt den ACE, das Fahrzeug nach Deutschland zurückzubringen. Fahrzeugkennzeichen müssen am Fahrzeug bleiben.
Der ACE übernimmt den Rücktransport Ihres Fahrzeugs und die dabei entstehenden Kosten auch dann, wenn das Fahrzeug nach Diebstahl wieder aufgefunden worden ist."
Über eine Aufklärung würde ich mich freuen.
Jürgen Ende
Die Antwort darauf kam dann heute (04.08.2011):
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.
Wie Sie sicher verstehen, führen wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen direkten Vergleich mit unseren Mitbewerbern durch. Bitte prüfen Sie anhand Ihres ADAC PlusServiceheftes den umfangreichen Leistungsinhalt der ADAC-PlusMitgliedschaft und Vergleichen Sie
diesen mit den Bedingungen des ACE. Sicher stellen Sie dabeifest, dass unser Angebot jeglichem Vergleich standhält.
Beim ADAC können Sie sich auf ein weitverzweigtes und gut durchorganisiertes Netz verlassen. Jahrzehntelange Erfahrung garantiert schnelle und unbürokratische Hilfe. Die oft langwierige und
nervenaufreibende Organisation der Hilfsleistungen entfällt für Sie, da wir uns direkt mit den Hilfe leistenden Unternehmen in Verbindung setzen und erfahrenes Personal Ihnen rund um die Uhr
mit Rat und Tat zur Seite steht. Aufgrund der guten Verbindungen des ADAC ist dies besonders im Ausland von großem Vorteil.
Die wichtige und sehr kostenintensive Leistung "Krankenrücktransport" führen wir nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit durch, sondern auch bei Sozialindikation. Im Ernstfall ein unschätzbarer Vorteil!
Sie können europaweit Kredite und Gutscheine in Anspruch nehmen. Unser Bargeldservice und die Notfallhilfe stehen Ihnen sogar weltweit zur Verfügung.
Ihr Mietwagenanspruch bleibt auch bei selbstverschuldeten Unfällen erhalten. Diese Leistung gilt ab der Haustüre. In Deutschland stellen wir Ihnen bis maximal 7 Tage ein ADAC Club-Mobil oder ein
anderes Fahrzeug kostenfrei zur Verfügung.
Das attraktive Service-Paket der ADAC PlusMitgliedschaft schützt Sie und Ihren (Ehe-) Partner beim Führen aller eigenen wie auch fremden Fahrzeuge in Deutschland und europaweit nach Panne, Unfall und Diebstahl. Zusätzlich kann jeder andere Fahrer diese Leistungen beanspruchen, wenn er mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das auf Sie oder Ihren (Ehe-) Partner zugelassen ist. Die personenbezogenen PlusLeistungen nach Krankheit und Verletzung erhalten Sie, Ihr (Ehe-) Partner und Ihre minderjährigen Kinder auf Reisen sogar weltweit, unabhängig vom gewählten
Verkehrsmittel.
Sie sehen, wie wichtig und umfangreich die Leistungen der ADAC PlusMitgliedschaft sind. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch weiterhin als PlusMitglied betreuen dürften.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADAC-Service Mitgliedschaft und Versicherungen
Natürlich erfolgte darauf nochmals eine Antwort von mir von heute (04.08.2011):
Sehr geehrte Damen und Herrn,
was Sie geschrieben haben, mag alles stimmen. Nur leider hilft mir das nicht bei der Beantwortung meiner Fragestellung.
Was nutzt mir die Pannenhilfe, wenn ich mit meinen Fahrzeugen (jüngste ist aus 1993) im Ausland bangen muss, ob der ADAC diese zurück transportiert oder nicht?
Wie ich ja bereits ausführlich schrieb, gibt es bei Audi nicht mehr alle Teile auch im Zubehör sind diese nicht mehr zu bekommen. Da ich nun mal über Verbindungen verfüge diese Teile in Deutschland noch zu beschaffen, würde mir ein Teileversandservice nicht weiterhelfen.
Wenn aber der ADAC ausdrücklich -und so verstehe ich ihre Antworten- betont, dass ein Rücktransport vom Zeitwert-/Reparaturkostenverhältnis abhängt, dann ist der ADAC für alle Audi-Fans der Modelljahre bis 1994 die falsche Wahl. Ich muss mich darauf verlassen können, dass der Wagen auch bei einem wirtschaftliche Totalschaden (ich rede hier nicht von einer totalen Zerstörung des Wagen) zu mir nach Hause kommt, damit ich ihn wieder instandsetzen kann.
Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ich bei so einem Problem keinen Nerv mehr habe, mich dann auch noch mit dem ADAC herumzuärgern.
Wenn das nicht sichergestellt ist, werde ich mich nach über 30 Jahren ADAC-Mitgliedschaft, die bis dato sehr zufriedenstellend verlaufen ist, nach einer alternative umsehen müssen.
Schade.
Da der Anstoß zu meiner Anfrage an sie aus einem meiner Audi-Foren gekommen ist, werde ich unseren Schriftverkehr in den drei großen Audi-Foren (http://www.group44.de, http://www.Audi drivers.de, http://www.audifieber.de) veröffentlichen um diese Erkenntnisse meinen mitbetroffenen Kollegen zur Verfügung zu stellen. Schließlich erspart ihnen das weitere Anfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende
ich habe im Audi 100 Forum und bei den Audi drivers bereits diesen Schriftverkehr veröffentlicht. Da das aber auch für Euch interessant ist und nicht alle da mitlesen möchte ich das hier nochmal veröffentlichen. Ich hoffe mal, dass ich die richtige Rubrik erwischt habe.
Ich habe irgendwo eine Meldung gelesen, wo über Probleme beim Rücktransport eines Typ44 nach technischem Schaden berichtet wurde. Da ich ja inzwischen zum siebt-Audi gekommen bin und der jüngste von 1993 ist, dachte ich mir, da fragst Du doch mal gezielt nach. Schließlich bin ich öfters mal in GB und bin leider da auch schon liegen geblieben. Zuletzt 2008 mit Wandlerschaden (nur wusste das da noch keiner). Da kam dann auch schon die vorsichtige Frage der Mitarbeiterin, ob es nicht bessere wäre den Wagen gleich dort zu verschrotten. Allerdings konnte ich da noch mit meiner LPG-Anlage punkten. So wurde der Wagen zurück transportiert.
In so fern, bin ich eigentlich mit der ADAC-Plus-Mitgliedschaft zufrieden. Aber meine Wagen werden auch nicht jünger und bei einem Defekt im Ausland habe ich dann auch keine Lust mich auch noch mit dem ADAC herumzuschlagen.
Den Wortlaut meiner Anfrage kann ich leider nicht im Original zeigen, da diese über die ADAC-Seite gesendet wurde und die sendet leider keine Kopie. Sinngemäß war es eine Auflistung meiner Fahrzeuge mit der gezielten Anfrage, ob diese bei einem Schaden zurück transportiert würden.
Ich werde den Schriftwechsel hier weiter veröffentlichen. Schließlich betrifft das alle hier die sich auf den ADAC bisher verlassen haben.
Dies war die erste Antwort des ADAC vom 27.7.2011:
vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuerst möchten wir uns für die späte Bearbeitung Ihres Anliegens entschuldigen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zu hypothetischen Schadensfällen keine konkreten Leistungszusagen geben können. Bei jedem eingetretenen Schaden
wird speziell auf die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingegangen
und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht.
Die ADAC PlusMitgliedschaft schützt Sie und Ihren (Ehe-) Partner beim Führen aller eigenen wie auch fremden Fahrzeuge in Deutschland und europaweit nach Panne, Unfall und Diebstahl. Zusätzlich kann jeder andere Fahrer diese Leistungen beanspruchen, wenn er mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das auf Sie oder Ihren (Ehe-) Partner zugelassen ist. Die Leistungen nach Krankheit und Verletzung erhalten Sie, Ihr (Ehe-) Partner und Ihre minderjährigen Kinder sogar weltweit - auch bei Reisen ohne geschütztes Fahrzeug.
Nach § 30 der Versicherungsbedingungen für die ADAC PlusMitgliedschaft wird das geschützte Fahrzeug durch einen ADAC-Vertragspartner zum Wohnsitz des Mitglieds zurücktransportiert, wenn
es aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit ist und
a) der Schaden durch eine Werkstätte festgestellt wurde;
b) kein Totalschaden nach § 1 Nr. 2 vorliegt;
c) bei einem Schaden in Deutschland das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann;
d) bei einem Schaden im Ausland das geschützte Fahrzeug so schwer beschädigt wurde, dass eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werk
tagen nicht durchführbar ist und ein Ersatzteilversand nach § 32 nicht ausreicht.
Gemäß § 1 Nr. 2 der Versicherungsbedingungen für die ADAC PlusMitgliedschaft liegt ein Totalschaden vor, wenn die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in
Deutschland am Tage des Schadens übersteigen.
Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der im Inland aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der Schwackeliste oder eines vergleichbaren Beurteilungssystems (z.B. DAT-Bewertungsliste) ermittelt. Sonderausstattungen werden berücksichtigt. Im Zweifelsfall müssten Sie uns die Sonderausstattungen mit einem entsprechenden Nachweis belegen.
Handelt es sich um einen Oldtimer, so verwenden wir die Oldtimerliste. Ist das Fahrzeug in der Oldtimerliste nicht aufgeführt, so können Sie uns über ein Zeitwertgutachten den Wiederbeschaffungswert nachweisen.
Wird in der Fachwerkstätte festgestellt, dass es sich um einen Totalschaden handelt, so bieten wir im Ausland die Verschrottung des Fahrzeuges an. Natürlich liegt die Entscheidungsfreiheit für
oder gegen eine Verschrottung ausschließlich beim Eigentümer des Fahrzeuges.
Die Totalschadenregelung soll vermeiden, dass bei Fahrzeugen, die nach vorangegangenem Schaden einen nur mehr geringen Restwert aufweisen, ein vergleichsweise hoher Aufwand an Transportkosten entsteht, insbesondere, wenn gar keine Reparaturabsicht besteht. Wünscht
das Mitglied bei einem wirtschaftlichen Totalschaden trotzdem eine Reparatur, so besorgen und versenden wir die notwendigen Ersatzteile ins Ausland, falls diese vor Ort nicht erhältlich sind. Die Frachtkosten übernehmen wir.
Im Grenzfall besteht bei älteren gepflegten Liebhaberfahrzeugen immer die Möglichkeit eine sinnvolle Lösung zu finden. Dabei beraten sich die Mitarbeiter der Notrufzentrale im Einzelfall mit den Kollegen der Fahrzeugtechnik, die einschätzen können, ob es sich bei einem bestimmten Fahrzeugmodell um einen älteren Gebrauchtwagen mit einem geringen Wiederbeschaffungswert handelt oder um einen Oldtimer, Klassiker bzw. ein Sammler- und Liebhaberstück.
Wir würden uns freuen, wenn wir mit dieser Ausführung zur Klärung der Angelegenheit beitragen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADAC-Service Mitgliedschaft und Versicherungen
Ich habe daraufhin dann gleich am 28.7.2011 weiter gefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da der ADAC ja inzwischen auch eine Old- und Youngtimer-Versicherung anbietet, sind sich sich auch im Klaren darüber, dass quasi jeder Youngtimer (speziell die von Audi) leider immer noch einen recht niedigen Marktwert haben.
Auch ist die Ersatzteilversorgung von Seiten Audi sehr schlecht, so das man quasi bei den meisten Reparaturen auf gebrauchte Teile zurückgreifen muss.
Dies trifft insbesondere bei Blech- und Getriebeteilen zu.
Z.B. sind meine beiden Audi 100, Typ44 aus 1990 beides Sport mit 4-Stufen-Automatik. Diese Getriebe gibt es schon seit 1991 nicht mehr bei Audi. Gleiches ist bei den Kotflügeln. Die Sportkotflügel gibt es auch seit Jahren nicht mehr. Von Seitenschutzleisten und Chromteilen will ich jetzt gar nicht erst anfangen. Somit wäre eine Reparatur mit Neuteilen bei diesen Wagen so gut wie ausgeschlossen. Deshalb habe ich selber ein Unfangreiches Ersatzteillager und auch passende Ansprechpartner um Schäden wieder beseitigen zu können. Nur muss der Wagen dann erst mal wieder nach Hause kommen.
Da es sich um Fahrzeuge aus 1990 handelt, sind diese auch in der Schwackeliste schon lange nicht mehr vertreten. Und ein markorientiertes Zeitwertgutachten würde die Fahrzeugen, schon weil sie nicht mehr gehandelt werden, beim kleinsten Schaden als wirtschaftlichen Totalschaden bezeichnen.
Auch werden Sie es nicht schaffen ein vergleichbares Fahrzeug zu finden um einen Kaufpreis festlegen zu können. Ich beobachten den Markt jetzt seitfast 10 Jahren. In dieser Zeit gab es max. 5 Angebote. Wobei das letzte Angebot schon wieder ein Jahr her ist.
Auch ist das von Ihnen vorgeschlagene Zeitwertgutachten keine wirkliche Lösung, da dieses vor Schadenseintritt erstellt und immer wieder aktualisiert werden muss. Und das ist nicht gerade kostengünstig.
Der ADAC sollte sich überlegen, ob er für Youngtimer nicht besondere Angebote schafft. Interessenten gibt es sicherlich genug dafür. Und das wir in der http://www.group44.de nicht nur einfach alte Wagen fahren, können sie sich gerne ansehen. Wo der ADAC sich doch der Pflege der Historie verschrieben hat, sollte er doch auch für den Erhalt mit sorgen. Und das nicht nur für Mercedes und BMW.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende
Und habe dann noch am gleichen Tag etwas bei ACE gefunden, das ich dem ADAC auch gleich zur Stellungnahme übersendet habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem Vergleich der Versicherungsbedingungen bin ich beim ACE auf diese Aussage in Sachen Fahrzeugrücktransport gestoßen. Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass sich das "Ihrem besonders begründeten Interesse liegt" auf Young- und Oldtimer" bezieht. Somit würden meine Fahrzeuge darunter fallen ohne dass ich da irgendwas an Zweitwert nachweisen muss.
Das ist bei den ADAC-Bedingungen nicht so mitgliederfreundliche. Daher überlege ich wirklich nach über 30 Jahren den Automobilklub zu wechseln.
Zitat:
"Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall
Sollte Ihr Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Ausland nicht in angemessener Zeit repariert werden können, übernimmt der ACE den Rücktransport zu Ihnen nach Hause. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrzeugrücktransport in Ihrem besonders begründeten Interesse liegt oder wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Der Fahrzeugrücktransport bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem ACE-Euro-Notruf. Zum Zeitpunkt des Rücktransports darf das (Unfall-)Fahrzeug nicht beschlagnahmt sein. Bitte hinterlegen Sie das Unfallprotokoll zusammen mit allen Fahrzeugschlüsseln, Papieren und einer formlosen Vollmacht am vereinbarten sicheren Standort des Fahrzeugs. Die Vollmacht berechtigt den ACE, das Fahrzeug nach Deutschland zurückzubringen. Fahrzeugkennzeichen müssen am Fahrzeug bleiben.
Der ACE übernimmt den Rücktransport Ihres Fahrzeugs und die dabei entstehenden Kosten auch dann, wenn das Fahrzeug nach Diebstahl wieder aufgefunden worden ist."
Über eine Aufklärung würde ich mich freuen.
Jürgen Ende
Die Antwort darauf kam dann heute (04.08.2011):
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.
Wie Sie sicher verstehen, führen wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen direkten Vergleich mit unseren Mitbewerbern durch. Bitte prüfen Sie anhand Ihres ADAC PlusServiceheftes den umfangreichen Leistungsinhalt der ADAC-PlusMitgliedschaft und Vergleichen Sie
diesen mit den Bedingungen des ACE. Sicher stellen Sie dabeifest, dass unser Angebot jeglichem Vergleich standhält.
Beim ADAC können Sie sich auf ein weitverzweigtes und gut durchorganisiertes Netz verlassen. Jahrzehntelange Erfahrung garantiert schnelle und unbürokratische Hilfe. Die oft langwierige und
nervenaufreibende Organisation der Hilfsleistungen entfällt für Sie, da wir uns direkt mit den Hilfe leistenden Unternehmen in Verbindung setzen und erfahrenes Personal Ihnen rund um die Uhr
mit Rat und Tat zur Seite steht. Aufgrund der guten Verbindungen des ADAC ist dies besonders im Ausland von großem Vorteil.
Die wichtige und sehr kostenintensive Leistung "Krankenrücktransport" führen wir nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit durch, sondern auch bei Sozialindikation. Im Ernstfall ein unschätzbarer Vorteil!
Sie können europaweit Kredite und Gutscheine in Anspruch nehmen. Unser Bargeldservice und die Notfallhilfe stehen Ihnen sogar weltweit zur Verfügung.
Ihr Mietwagenanspruch bleibt auch bei selbstverschuldeten Unfällen erhalten. Diese Leistung gilt ab der Haustüre. In Deutschland stellen wir Ihnen bis maximal 7 Tage ein ADAC Club-Mobil oder ein
anderes Fahrzeug kostenfrei zur Verfügung.
Das attraktive Service-Paket der ADAC PlusMitgliedschaft schützt Sie und Ihren (Ehe-) Partner beim Führen aller eigenen wie auch fremden Fahrzeuge in Deutschland und europaweit nach Panne, Unfall und Diebstahl. Zusätzlich kann jeder andere Fahrer diese Leistungen beanspruchen, wenn er mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das auf Sie oder Ihren (Ehe-) Partner zugelassen ist. Die personenbezogenen PlusLeistungen nach Krankheit und Verletzung erhalten Sie, Ihr (Ehe-) Partner und Ihre minderjährigen Kinder auf Reisen sogar weltweit, unabhängig vom gewählten
Verkehrsmittel.
Sie sehen, wie wichtig und umfangreich die Leistungen der ADAC PlusMitgliedschaft sind. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch weiterhin als PlusMitglied betreuen dürften.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADAC-Service Mitgliedschaft und Versicherungen
Natürlich erfolgte darauf nochmals eine Antwort von mir von heute (04.08.2011):
Sehr geehrte Damen und Herrn,
was Sie geschrieben haben, mag alles stimmen. Nur leider hilft mir das nicht bei der Beantwortung meiner Fragestellung.
Was nutzt mir die Pannenhilfe, wenn ich mit meinen Fahrzeugen (jüngste ist aus 1993) im Ausland bangen muss, ob der ADAC diese zurück transportiert oder nicht?
Wie ich ja bereits ausführlich schrieb, gibt es bei Audi nicht mehr alle Teile auch im Zubehör sind diese nicht mehr zu bekommen. Da ich nun mal über Verbindungen verfüge diese Teile in Deutschland noch zu beschaffen, würde mir ein Teileversandservice nicht weiterhelfen.
Wenn aber der ADAC ausdrücklich -und so verstehe ich ihre Antworten- betont, dass ein Rücktransport vom Zeitwert-/Reparaturkostenverhältnis abhängt, dann ist der ADAC für alle Audi-Fans der Modelljahre bis 1994 die falsche Wahl. Ich muss mich darauf verlassen können, dass der Wagen auch bei einem wirtschaftliche Totalschaden (ich rede hier nicht von einer totalen Zerstörung des Wagen) zu mir nach Hause kommt, damit ich ihn wieder instandsetzen kann.
Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ich bei so einem Problem keinen Nerv mehr habe, mich dann auch noch mit dem ADAC herumzuärgern.
Wenn das nicht sichergestellt ist, werde ich mich nach über 30 Jahren ADAC-Mitgliedschaft, die bis dato sehr zufriedenstellend verlaufen ist, nach einer alternative umsehen müssen.
Schade.
Da der Anstoß zu meiner Anfrage an sie aus einem meiner Audi-Foren gekommen ist, werde ich unseren Schriftverkehr in den drei großen Audi-Foren (http://www.group44.de, http://www.Audi drivers.de, http://www.audifieber.de) veröffentlichen um diese Erkenntnisse meinen mitbetroffenen Kollegen zur Verfügung zu stellen. Schließlich erspart ihnen das weitere Anfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende