Anfrage beim ADAC wegen Rücktransport Typ44, Typ89, C1

Diskutiere Anfrage beim ADAC wegen Rücktransport Typ44, Typ89, C1 im Allgemeines zum Thema Audi Forum im Bereich Allgemeines Forum; Hallo Leute, ich habe im Audi 100 Forum und bei den Audi drivers bereits diesen Schriftverkehr veröffentlicht. Da das aber auch für Euch...
  • #1
Jürgen Ende

Jürgen Ende

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Hallo Leute,

ich habe im Audi 100 Forum und bei den Audi drivers bereits diesen Schriftverkehr veröffentlicht. Da das aber auch für Euch interessant ist und nicht alle da mitlesen möchte ich das hier nochmal veröffentlichen. Ich hoffe mal, dass ich die richtige Rubrik erwischt habe.

Ich habe irgendwo eine Meldung gelesen, wo über Probleme beim Rücktransport eines Typ44 nach technischem Schaden berichtet wurde. Da ich ja inzwischen zum siebt-Audi gekommen bin und der jüngste von 1993 ist, dachte ich mir, da fragst Du doch mal gezielt nach. Schließlich bin ich öfters mal in GB und bin leider da auch schon liegen geblieben. Zuletzt 2008 mit Wandlerschaden (nur wusste das da noch keiner). Da kam dann auch schon die vorsichtige Frage der Mitarbeiterin, ob es nicht bessere wäre den Wagen gleich dort zu verschrotten. Allerdings konnte ich da noch mit meiner LPG-Anlage punkten. So wurde der Wagen zurück transportiert.
In so fern, bin ich eigentlich mit der ADAC-Plus-Mitgliedschaft zufrieden. Aber meine Wagen werden auch nicht jünger und bei einem Defekt im Ausland habe ich dann auch keine Lust mich auch noch mit dem ADAC herumzuschlagen.

Den Wortlaut meiner Anfrage kann ich leider nicht im Original zeigen, da diese über die ADAC-Seite gesendet wurde und die sendet leider keine Kopie. Sinngemäß war es eine Auflistung meiner Fahrzeuge mit der gezielten Anfrage, ob diese bei einem Schaden zurück transportiert würden.
Ich werde den Schriftwechsel hier weiter veröffentlichen. Schließlich betrifft das alle hier die sich auf den ADAC bisher verlassen haben.

Dies war die erste Antwort des ADAC vom 27.7.2011:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuerst möchten wir uns für die späte Bearbeitung Ihres Anliegens entschuldigen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zu hypothetischen Schadensfällen keine konkreten Leistungszusagen geben können. Bei jedem eingetretenen Schaden
wird speziell auf die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingegangen
und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht.

Die ADAC PlusMitgliedschaft schützt Sie und Ihren (Ehe-) Partner beim Führen aller eigenen wie auch fremden Fahrzeuge in Deutschland und europaweit nach Panne, Unfall und Diebstahl. Zusätzlich kann jeder andere Fahrer diese Leistungen beanspruchen, wenn er mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das auf Sie oder Ihren (Ehe-) Partner zugelassen ist. Die Leistungen nach Krankheit und Verletzung erhalten Sie, Ihr (Ehe-) Partner und Ihre minderjährigen Kinder sogar weltweit - auch bei Reisen ohne geschütztes Fahrzeug.

Nach § 30 der Versicherungsbedingungen für die ADAC PlusMitgliedschaft wird das geschützte Fahrzeug durch einen ADAC-Vertragspartner zum Wohnsitz des Mitglieds zurücktransportiert, wenn
es aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit ist und

a) der Schaden durch eine Werkstätte festgestellt wurde;

b) kein Totalschaden nach § 1 Nr. 2 vorliegt;

c) bei einem Schaden in Deutschland das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann;

d) bei einem Schaden im Ausland das geschützte Fahrzeug so schwer beschädigt wurde, dass eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werk
tagen nicht durchführbar ist und ein Ersatzteilversand nach § 32 nicht ausreicht.

Gemäß § 1 Nr. 2 der Versicherungsbedingungen für die ADAC PlusMitgliedschaft liegt ein Totalschaden vor, wenn die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in
Deutschland am Tage des Schadens übersteigen.

Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der im Inland aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der Schwackeliste oder eines vergleichbaren Beurteilungssystems (z.B. DAT-Bewertungsliste) ermittelt. Sonderausstattungen werden berücksichtigt. Im Zweifelsfall müssten Sie uns die Sonderausstattungen mit einem entsprechenden Nachweis belegen.

Handelt es sich um einen Oldtimer, so verwenden wir die Oldtimerliste. Ist das Fahrzeug in der Oldtimerliste nicht aufgeführt, so können Sie uns über ein Zeitwertgutachten den Wiederbeschaffungswert nachweisen.

Wird in der Fachwerkstätte festgestellt, dass es sich um einen Totalschaden handelt, so bieten wir im Ausland die Verschrottung des Fahrzeuges an. Natürlich liegt die Entscheidungsfreiheit für
oder gegen eine Verschrottung ausschließlich beim Eigentümer des Fahrzeuges.

Die Totalschadenregelung soll vermeiden, dass bei Fahrzeugen, die nach vorangegangenem Schaden einen nur mehr geringen Restwert aufweisen, ein vergleichsweise hoher Aufwand an Transportkosten entsteht, insbesondere, wenn gar keine Reparaturabsicht besteht. Wünscht
das Mitglied bei einem wirtschaftlichen Totalschaden trotzdem eine Reparatur, so besorgen und versenden wir die notwendigen Ersatzteile ins Ausland, falls diese vor Ort nicht erhältlich sind. Die Frachtkosten übernehmen wir.

Im Grenzfall besteht bei älteren gepflegten Liebhaberfahrzeugen immer die Möglichkeit eine sinnvolle Lösung zu finden. Dabei beraten sich die Mitarbeiter der Notrufzentrale im Einzelfall mit den Kollegen der Fahrzeugtechnik, die einschätzen können, ob es sich bei einem bestimmten Fahrzeugmodell um einen älteren Gebrauchtwagen mit einem geringen Wiederbeschaffungswert handelt oder um einen Oldtimer, Klassiker bzw. ein Sammler- und Liebhaberstück.

Wir würden uns freuen, wenn wir mit dieser Ausführung zur Klärung der Angelegenheit beitragen konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADAC-Service Mitgliedschaft und Versicherungen

Ich habe daraufhin dann gleich am 28.7.2011 weiter gefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

da der ADAC ja inzwischen auch eine Old- und Youngtimer-Versicherung anbietet, sind sich sich auch im Klaren darüber, dass quasi jeder Youngtimer (speziell die von Audi) leider immer noch einen recht niedigen Marktwert haben.
Auch ist die Ersatzteilversorgung von Seiten Audi sehr schlecht, so das man quasi bei den meisten Reparaturen auf gebrauchte Teile zurückgreifen muss.
Dies trifft insbesondere bei Blech- und Getriebeteilen zu.
Z.B. sind meine beiden Audi 100, Typ44 aus 1990 beides Sport mit 4-Stufen-Automatik. Diese Getriebe gibt es schon seit 1991 nicht mehr bei Audi. Gleiches ist bei den Kotflügeln. Die Sportkotflügel gibt es auch seit Jahren nicht mehr. Von Seitenschutzleisten und Chromteilen will ich jetzt gar nicht erst anfangen. Somit wäre eine Reparatur mit Neuteilen bei diesen Wagen so gut wie ausgeschlossen. Deshalb habe ich selber ein Unfangreiches Ersatzteillager und auch passende Ansprechpartner um Schäden wieder beseitigen zu können. Nur muss der Wagen dann erst mal wieder nach Hause kommen.

Da es sich um Fahrzeuge aus 1990 handelt, sind diese auch in der Schwackeliste schon lange nicht mehr vertreten. Und ein markorientiertes Zeitwertgutachten würde die Fahrzeugen, schon weil sie nicht mehr gehandelt werden, beim kleinsten Schaden als wirtschaftlichen Totalschaden bezeichnen.

Auch werden Sie es nicht schaffen ein vergleichbares Fahrzeug zu finden um einen Kaufpreis festlegen zu können. Ich beobachten den Markt jetzt seitfast 10 Jahren. In dieser Zeit gab es max. 5 Angebote. Wobei das letzte Angebot schon wieder ein Jahr her ist.

Auch ist das von Ihnen vorgeschlagene Zeitwertgutachten keine wirkliche Lösung, da dieses vor Schadenseintritt erstellt und immer wieder aktualisiert werden muss. Und das ist nicht gerade kostengünstig.

Der ADAC sollte sich überlegen, ob er für Youngtimer nicht besondere Angebote schafft. Interessenten gibt es sicherlich genug dafür. Und das wir in der http://www.group44.de nicht nur einfach alte Wagen fahren, können sie sich gerne ansehen. Wo der ADAC sich doch der Pflege der Historie verschrieben hat, sollte er doch auch für den Erhalt mit sorgen. Und das nicht nur für Mercedes und BMW.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende

Und habe dann noch am gleichen Tag etwas bei ACE gefunden, das ich dem ADAC auch gleich zur Stellungnahme übersendet habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meinem Vergleich der Versicherungsbedingungen bin ich beim ACE auf diese Aussage in Sachen Fahrzeugrücktransport gestoßen. Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass sich das "Ihrem besonders begründeten Interesse liegt" auf Young- und Oldtimer" bezieht. Somit würden meine Fahrzeuge darunter fallen ohne dass ich da irgendwas an Zweitwert nachweisen muss.
Das ist bei den ADAC-Bedingungen nicht so mitgliederfreundliche. Daher überlege ich wirklich nach über 30 Jahren den Automobilklub zu wechseln.

Zitat:
"Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall

Sollte Ihr Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Ausland nicht in angemessener Zeit repariert werden können, übernimmt der ACE den Rücktransport zu Ihnen nach Hause. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrzeugrücktransport in Ihrem besonders begründeten Interesse liegt oder wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Der Fahrzeugrücktransport bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem ACE-Euro-Notruf. Zum Zeitpunkt des Rücktransports darf das (Unfall-)Fahrzeug nicht beschlagnahmt sein. Bitte hinterlegen Sie das Unfallprotokoll zusammen mit allen Fahrzeugschlüsseln, Papieren und einer formlosen Vollmacht am vereinbarten sicheren Standort des Fahrzeugs. Die Vollmacht berechtigt den ACE, das Fahrzeug nach Deutschland zurückzubringen. Fahrzeugkennzeichen müssen am Fahrzeug bleiben.
Der ACE übernimmt den Rücktransport Ihres Fahrzeugs und die dabei entstehenden Kosten auch dann, wenn das Fahrzeug nach Diebstahl wieder aufgefunden worden ist."


Über eine Aufklärung würde ich mich freuen.
Jürgen Ende

Die Antwort darauf kam dann heute (04.08.2011):
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.

Wie Sie sicher verstehen, führen wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen direkten Vergleich mit unseren Mitbewerbern durch. Bitte prüfen Sie anhand Ihres ADAC PlusServiceheftes den umfangreichen Leistungsinhalt der ADAC-PlusMitgliedschaft und Vergleichen Sie
diesen mit den Bedingungen des ACE. Sicher stellen Sie dabeifest, dass unser Angebot jeglichem Vergleich standhält.

Beim ADAC können Sie sich auf ein weitverzweigtes und gut durchorganisiertes Netz verlassen. Jahrzehntelange Erfahrung garantiert schnelle und unbürokratische Hilfe. Die oft langwierige und
nervenaufreibende Organisation der Hilfsleistungen entfällt für Sie, da wir uns direkt mit den Hilfe leistenden Unternehmen in Verbindung setzen und erfahrenes Personal Ihnen rund um die Uhr
mit Rat und Tat zur Seite steht. Aufgrund der guten Verbindungen des ADAC ist dies besonders im Ausland von großem Vorteil.

Die wichtige und sehr kostenintensive Leistung "Krankenrücktransport" führen wir nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit durch, sondern auch bei Sozialindikation. Im Ernstfall ein unschätzbarer Vorteil!

Sie können europaweit Kredite und Gutscheine in Anspruch nehmen. Unser Bargeldservice und die Notfallhilfe stehen Ihnen sogar weltweit zur Verfügung.

Ihr Mietwagenanspruch bleibt auch bei selbstverschuldeten Unfällen erhalten. Diese Leistung gilt ab der Haustüre. In Deutschland stellen wir Ihnen bis maximal 7 Tage ein ADAC Club-Mobil oder ein
anderes Fahrzeug kostenfrei zur Verfügung.

Das attraktive Service-Paket der ADAC PlusMitgliedschaft schützt Sie und Ihren (Ehe-) Partner beim Führen aller eigenen wie auch fremden Fahrzeuge in Deutschland und europaweit nach Panne, Unfall und Diebstahl. Zusätzlich kann jeder andere Fahrer diese Leistungen beanspruchen, wenn er mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das auf Sie oder Ihren (Ehe-) Partner zugelassen ist. Die personenbezogenen PlusLeistungen nach Krankheit und Verletzung erhalten Sie, Ihr (Ehe-) Partner und Ihre minderjährigen Kinder auf Reisen sogar weltweit, unabhängig vom gewählten
Verkehrsmittel.

Sie sehen, wie wichtig und umfangreich die Leistungen der ADAC PlusMitgliedschaft sind. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch weiterhin als PlusMitglied betreuen dürften.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADAC-Service Mitgliedschaft und Versicherungen

Natürlich erfolgte darauf nochmals eine Antwort von mir von heute (04.08.2011):
Sehr geehrte Damen und Herrn,

was Sie geschrieben haben, mag alles stimmen. Nur leider hilft mir das nicht bei der Beantwortung meiner Fragestellung.

Was nutzt mir die Pannenhilfe, wenn ich mit meinen Fahrzeugen (jüngste ist aus 1993) im Ausland bangen muss, ob der ADAC diese zurück transportiert oder nicht?
Wie ich ja bereits ausführlich schrieb, gibt es bei Audi nicht mehr alle Teile auch im Zubehör sind diese nicht mehr zu bekommen. Da ich nun mal über Verbindungen verfüge diese Teile in Deutschland noch zu beschaffen, würde mir ein Teileversandservice nicht weiterhelfen.
Wenn aber der ADAC ausdrücklich -und so verstehe ich ihre Antworten- betont, dass ein Rücktransport vom Zeitwert-/Reparaturkostenverhältnis abhängt, dann ist der ADAC für alle Audi-Fans der Modelljahre bis 1994 die falsche Wahl. Ich muss mich darauf verlassen können, dass der Wagen auch bei einem wirtschaftliche Totalschaden (ich rede hier nicht von einer totalen Zerstörung des Wagen) zu mir nach Hause kommt, damit ich ihn wieder instandsetzen kann.
Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ich bei so einem Problem keinen Nerv mehr habe, mich dann auch noch mit dem ADAC herumzuärgern.

Wenn das nicht sichergestellt ist, werde ich mich nach über 30 Jahren ADAC-Mitgliedschaft, die bis dato sehr zufriedenstellend verlaufen ist, nach einer alternative umsehen müssen.

Schade.

Da der Anstoß zu meiner Anfrage an sie aus einem meiner Audi-Foren gekommen ist, werde ich unseren Schriftverkehr in den drei großen Audi-Foren (http://www.group44.de, http://www.Audi drivers.de, http://www.audifieber.de) veröffentlichen um diese Erkenntnisse meinen mitbetroffenen Kollegen zur Verfügung zu stellen. Schließlich erspart ihnen das weitere Anfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende
 
  • #2
Jürgen Ende

Jürgen Ende

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Hallo zusammen,

ich bin besser als ich dachte. Vollständigkeitshalber hier noch der
ursprüngliche Anfragetext an den ADAC vom 19.07.2011
(den hatte ich doch noch abgelegt):
"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Ehemann Jürgen Ende und ich sind über die Familienmitgliedschaft seit langem Mitglied bei Adac (Plus-Mitglied). Wir sind sehr aktiv in der www.Group44.de.- Dies ist eine Gemeinschaft von Audi 100-Typ-44-Liebhabern.-
Auch sind wir noch bei weiteren Audi-Foren aktiv. Unser aktueller Fahrzeugbestand umfasst folgende Fahrzeuge:
1x Audi 100 2,3L Sport II STH mit 4-Stufen-Automatik, Typ 44, EZ 12/1990
1x Audi 100 2,3L Sport II Avant mit 4-Stufen-Automatik, Typ 44, EZ 12/1990
1x Audi 90 2,3L mit 3-Stufen-Automatik, Typ 89, EZ: 3/1990
1x Audi 90 2,3L mit 4-Stufen-Automatik, Typ 89, EZ: 4/1991
1x Audi Cabrio 2,8L mit 4-Stufen-Automatik, Typ 89, EZ: 8/1994
1x Audi 100 1,6L Limo., F103, EZ: 3/1976
1x Audi 100 1,6L Limo., F103, EZ: 7/1977

Alle diese Fahrzeuge werden von uns auch regelmäßig gefahren. Wobei es bei den "jüngeren" Fahrzeugen auch vorkommt, dass diese für Urlaubsfahrten ins europäische Ausland genutzt werden.
Ich muss vorweg nehmen, dass wir nie Probleme mit den Service-Leistungen aus der ADAC-Plus-Mitgliedschaft hatten und in so weit auch sehr zufrieden sind. Uns wurde ca. 1988 und ca. 2008, als unser Fahrzeug in GB ausgefallen ist immer ohne Probleme ein Ersatzfahrzeug gestellt und im letzten Fall auch der Rücktransport ermöglicht. Daher schien für uns die ADAC-Welt eigentlich in Ordnung.

Nun haben sich aber in unseren Foren im letzten Jahr die Meldungen gehäuft, dass einigen unserer Forenmitglieder, die ebenfalls Audi 100 Typ 44 fahren, das Abschleppen in den Heimatort verweigert wurde mit der Begründung, dass die Reparatur über dem Zeitwert läge. Auch wurde das Abschleppen zu einer freien Werkstatt verweigert und nur zu eine Audi/VW-Werkstatt abgeschleppt.

Wir wissen, dass die Möglichkeit der Verweigerung des Rücktransportes in Ihren Versichrungsbedingungen enthalten ist. Nur war uns bisher kein Fall bekannt, wo der ADAC dieses auch ausgenutzt hat. Zumal es sich bei den Audi 100 Typ 44 Fahrzeugen nicht um abgenutzte, sondern in Händen von Liebhabern befindliche Fahrzeuge handelte.

Wenn diese Vorgehensweise jetzt beim ADAC üblich wird für diese Fahrzeuggruppe, müssen wir uns leider alternativen suchen.

Wir möchten daher vom ADAC wissen, ob unsere (siehe weiter oben) Fahrzeuge davon auch betroffen sind. Bitte teilen Sie uns das schriftlich mit, ob wir bei unseren Fahrzeugen auch damit rechnen müsse vom ADAC stehen gelassen zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende + AE
 
  • #3

Danny_TFSI

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Das ist natürlich der Hammer vom ADAC. Einerseits sagen das sie immer und überall helfen....aber bitte nicht wenn se mit so nem alten Auto kommen.
Die Problematik die du hast verstehe ich voll und ganz, doch solltest du vor dem eventuellen wechsel auf alle Punkte des Vertrags achten mal unabhängig von deinem Fahrzeugproblem.
Weil Krankenrücktransport hat nicht jeder mit drin...besonders nicht im Umfang wie es der ADAC hat.

Gibt es evtl die möglichkeit beim ACE nur einen "Abschleppservice" als Mitgliedschaft zu erwerben welche man dann einfach noch zusätzlich nimmt? So könntest du bei solchen Fällen mit deinem Auto den ACE informieren..bei allem anderen den ADAC. Hab mich mit den ganzen Zeug noch nie befasst da alles irgendwie doch schon mitversichert ist und ich dadurch keine Mitgliedschaft im Automobilclub bnötige.
 
  • #4
Jürgen Ende

Jürgen Ende

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Hi,

glaube ich nicht. Wenn, musst Du schon alles beim ACE nehmen. Wäre ja vile zu schön, wenn man sich bei solchen Versicherungen nur die Rosinen herauspicken könnte.

Hier übrigens noch meine Anfrage an den ACE samt Antwort und auch gleich meine Klarstellung zu einigen Fragen aus einem Anderem Forum.

Anfragetext ACE vom 10.08.2011:
Versicherungsbedingungen zum Rücktransport eines PKW im Zuge Ihres Schutzbriefes.

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau und ich sind jetzt seit ca. 1973 beim ADAC- mit Plus-Schutzbrief versichert. Da wir Audi-Fans sind, hat sich da in letzter Zeit ein Problem aufgezeigt. Es gibt immer wieder Diskussionen über den Rücktransport von Fahrzeugen wie unsere innerhalb und außerhalb Deutschlands. Dies liegt daran, dass unser jüngster von 1993 und unser ältester Wagen von 1976 ist.-Dazwischen sind aber noch fünf andere Wagen mit denen wir regelmäßig fahren.- Da der ADAC zwar Youngtimer-freundlich wirbt, dies aber anscheinend nicht ist (Rücktransport nur, wenn der Reparaturwert niedriger als der Zeitwert ist, laut deren Versicherungsbedingungen) suchen wir nun ein neues "Zuhause" für unsere Schätzchen. Dabei bin ich auf Ihre Versicherungsbedingungen gestoßen. Dort steht:"...Ihrem besonders begründeten Interesse liegt...". Könnten Sie mir das verdeutlichen und wie würde das dann ablaufen, wenn wir z. B. in GB mit einem unserer Wagen liegen bleiben würden?

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass ich sehr aktiv in den drei großen Audi-Foren (http://www.group44.de, http://www.**********s.de, http://www.audifieber.de) bin. Dort wird dieses Problem gerade diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende


Antwort des ACE vom 10.08.2011:
Sehr geehrter Herr Ende,

vielen Dank für Ihr Interesse am ACE Auto Club Europa.

Auch wir verlangen eine Wirtschaftlichkeit beim Fahrzeugrücktransport. Nun wissen wir aber, dass es oft Fahrzeuge gibt, an denen unsere Mitglieder mit ganzem Herzen hängen. Um dieser Herzensangelegenheit gerecht zu werden, transportieren wir das Fahrzeug gegen Vorkasse aus dem Ausland nach Hause. Wenn Sie uns dann durch Rechnungen vor Reparatur oder Ersatzteile nachweisen, bekommen Sie das Geld für den Transport von uns erstattet.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 01802 336677* zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
ACE Auto Club Europa
Sabine Ilmberger
Mitglieder-Service

ACE Auto Club Europa e.V.
Abteilung Mitglieder-Service
Schmidener Straße 227
D-70374 Stuttgart
Fon: +49 711 5303 4655
Fax: +49 711 5303 3659

Klarstellung
Der ACE transportiert im Zweifelsfalle erst mal den Wagen auf Kosten des Besitzers (...transportieren wir das Fahrzeug gegen Vorkasse aus dem Ausland nach Hause.) nach Hause. Erst wenn Nachgewiesen wurde, dass der Wagen auch repariert wurde (..Wenn Sie uns dann durch Rechnungen vor Reparatur oder Ersatzteile nachweisen,..) gibt es Geld zurück (...bekommen Sie das Geld für den Transport von uns erstattet.).

Wobei mir die Formulierung etwas holprig vorkommt. Da ist irgendwo ein Stolperer drin.

Also, im Zweifelsfalle transportiert der ACE den Wagen aus dem Ausland gegen Vorkasse nach Hause. Wenn dann das Fahrzeug wieder fährt, erstattet der ACE die Rechnung.

Ist zwar nicht ganz so toll, aber immer noch besser als der ADAC und sollte für unsere Zwecke auch ausreichend sein. Ich habe mal über Kollegen die Young-und Oldtimerorganisationen ansprechen lassen. Mal sehen, was dabei herauskommt. Kann ja eigentlich nicht sein, dass es da keine Lösung gibt.

Was übrigens die "Schutzbriefe" der Kfz-Versicherer angeht, so sind die noch schlechter. Die haben alle diese Wirtschaftlichkeitsklausel drin. Abgesehen davon werden diese nur deshalb so günstig angeboten, weil dann die Versicherer bei einem Unfall die gesamte Abwicklung an sich ziehen können. Was dann meistens dazu führt, dass der Versicherte auf einige seiner Rechte teils unwissentlich verzichtet (eigener Gutachter, eigener Rechtsanwalt, eigene Werkstattwahl, etc.). Das macht die Abwicklung für die Versicherung erheblich günstiger und der Versicherte kann einfacher abgespeist werden. Daher auch der günstige Preis.
Aber das nur mal so am Rande.
 
  • #5

Danny_TFSI

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Was übrigens die "Schutzbriefe" der Kfz-Versicherer angeht, so sind die noch schlechter. Die haben alle diese Wirtschaftlichkeitsklausel drin. Abgesehen davon werden diese nur deshalb so günstig angeboten, weil dann die Versicherer bei einem Unfall die gesamte Abwicklung an sich ziehen können. Was dann meistens dazu führt, dass der Versicherte auf einige seiner Rechte teils unwissentlich verzichtet (eigener Gutachter, eigener Rechtsanwalt, eigene Werkstattwahl, etc.). Das macht die Abwicklung für die Versicherung erheblich günstiger und der Versicherte kann einfacher abgespeist werden. Daher auch der günstige Preis.
Aber das nur mal so am Rande.

Darauf gehe ich dann gleich nochmal ein.

Die Aussage von ACE kommt mir auch sehr holprig vor. Krasses Beispiel:
Dir zerjagt es deinen Block - hats aber noch einen daheim liegen (ich kenne Leute die 2 R32 Motoren in der Garage stehen haben als ersatz) - nun baust du diesen Motor in dein Fahrzeug ein.
ACE Abschlepper hat sich das Fahrzeug ja angesehen und wird notieren was damit los ist. Jetzt gehst du her und sagt zum ACE: Jungs..Auto läuft wieder. Alles was ich gebraucht hab waren 54 Dichtringe - hier die Rechnung. Motor hatte ich noch daheim. Und ich schätze mal das dir spätestens dann die Zunge rausgestreckt wird und es heißt: Nene..den Motor hättense aber Kaufen müssen.

Nun zu den Schutzbriefen:
Zum Teil hats du da recht. Und genau da muss man entscheiden wo man seine KFZ Versicheurng abschließt. Das kleingedruckte ist nämlich das wichtige. Und da würde ich den Teufel tun mir ne Werkstattbindung aufschwätzen zu lassen.

Beispiel:
Mobilitätsgarantie von Audi/VW
-Schleppen dien Fahrzeug kostenlos zum nächsten VW Händler - auf speziellen Wunsch und wenn es nicht allzuweit weg ist zu einem Händler deines Wunsches (hatte den Fall das sie meinen VW hier in Autohaus schleppen wollten ich aber mit denen im klinsch war/bin) - Fahrzeug wurde in eine andere Werkstatt meines Wunsches geschleppt (25km weiter weg)
-3Tage Leihwagen bzw. Hotelzimmer

Kostenloser Zusatz meiner KFZ Versicheurng:
-Reperaturen bis 200€ die vor ort möglich sind sind für mich Kostenlos
-Rückholung aus dem Inland/Ausland des Fahrzeugs zu einer Werkstatt meiner Wahl in der nähe meines Wohnorts.
(Beide Punkte sind jedoch weil es ein spezieller Firmentarif ist)

Gut...aus erfahrung weiß ich aber das da um einiges mehr wie 3 Tage Leihwagen Kostenlos drin sind bei der Mobilitäsgarantie. Kumpel hatte seinen 3 Wochen kostenlos weil VW die Teile net beischaffen konnte.

Klar..wie du selbst sagst: Es gibt einige günstige sachen die man EXTRA abschließen kann für "wenig" Geld bei seiner Versicherung...doch muss man immer überlegen ob das wirklich nötig ist.

Ich zum Beispiel sehe keinen Grund eine Mitgliedschaft beim ADAC oder ACE abzuschließen - muss ja jetzt schon überlegen wen ich Anrufe zum abschleppen lassen.

Viele wissen noch nicht einmal was ihre Kreditkarte zum Teil schon beinhaltet - jedoch muss man auch dort die Augen offen halten.
 
  • #6
Jürgen Ende

Jürgen Ende

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Meine erneute Nachfrage beim ACE vom 11. August 2011 19:15
Sehr geehrte Frau Ilmberger,

ich danke Ihnen für Ihre Ausführung. Wir diskutieren diese gerade in den drei besagte Foren. Dabei ist die berechtigte Frage aufgekommen, wie der Nachweis über Rechnungen erfolgen soll, wenn es die Teile nur noch über Beziehungen in den Foren gibt?

Beispiel:
Bei meinen Audi 90 und Audi 100 sind Automatikgetriebe eingebaut, die es im Handel so schon lange nicht mehr gibt. Allerdings habe ich genau aus diesem Grund solche Getriebe liegen und würde dann ein solches auch selber einbauen. So mit gäbe es bestenfalls für Kleinteile Rechnungen.

Oder auch die Kotflügel. Diese für das Sportmodell (ausgestellte Radläufe) gibt es schon lange nicht mehr. Weder bei Audi noch jemals im Zubehör.
Ich könnte sie daher nur von Kollegen eintauschen.

Oder auch ein Motorschaden. Die 5Zylinder gibt es günstig im Gebrauchtsektor. Auch habe ich selber einen davon in meiner Garage eingelagert.

Wie würde dann der Nachweis erfolgen? Würde es reichen, dass der Wagen
wieder hergestellt wurde, auch ohne Rechnungen?

Das ist für uns eine wichtige Frage, da, wie bereits dargelegt, viele
Ersatzteile bereits aus Erfahrung gehortet wurden.

Und glauben Sie mir bitte, wenn ich Ihnen sage, dass Audi wirklich keine
Hilfe beim Erhalt unserer Fahrzeuge ist.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende

Antwort von ACE vom 12 Aug 2011
Sehr geehrter Herr Ende,

als Nachweis der Reparatur benötigen wir die Rechnungskopie der entsprechenden Ersatzteile, die Sie selbst eingebaut haben. Sie werden sicherlich verstehen, dass wir einen Nachweis brauchen, da wir im Sinne aller ACE-Mitglieder mit den Clubbeiträgen sorgsam umgehen, damit wir allen Mitgliedern
ausreichend Hilfe gewähren können. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichem Gruß
ACE Auto Club Europa e.V.
Dagmar Knittel
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Antwort von mir an den ACE vom 12 Aug 2011

Sehr geehrte Frau Knittel,

ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Allerdings muss ich trotzdem nochmals nachfragen, da ich das ja auch richtig an meine Kollegen weitergeben möchte. Schließlich ist das für die Youngtimerfans ausgesprochen wichtig.

Sicherlich habe ich Verständnis dafür, dass der ACE einen Nachweis benötigt. Leider gibt es aber viele Teile nicht mehr über offizielle (rechnungsausstellende) Kanäle. Wo soll dann bitte die Rechnung her kommen????

Sie können ja gerne mal bei Audi anrufen und fragen, ob da noch ein Kotflügel für einen Audi 100, Typ 44, Sport (Sondermodell S710), EZ 10/1990, zu 2. 0588, zu 3. 480 vorhanden ist. Sie werden feststellen, dass dieser ohne Ersatz entfallen ist.

So zieht es sich leider durch die gesamte Audi-Modell-Reihen. Wenn Sie erst nach dem Audi 100 Modellen von vor 1976 bei Audi fragen, werden sie feststellen, dass diese bei Audi nicht mal mehr im Ersatzteilkatalog vorhanden sind. Da gibt es keine Rechnungen für Teile. Selbst im Zubehör sind z. B. die Frontbremsscheiben für meine beiden 1976 Audi 100, 1,6l nicht mehr zu bekommen. Wenn Sie dann solche Teile nicht gehortet haben (und das haben viele meiner Kollegen gemacht) bekommen Sie solche Bauteile nur noch unter der Hand von guten Bekannten mit viel Betteln. Und natürlich ohne Rechnung. Und, was dann????

Gibt es ggf. die Möglichkeit das wieder hergestellte Fahrzeug bei einem Ihrer Beauftragten vorzuführen? Dann wäre ja der Nachweis der Wiederherstellung auch erbracht.

Schließlich, was nutzt Ihnen eine Rechnung für Karosseriedichtmasse und ggf. Autolack? Oder würde das auch schon reichen?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende

Antwort des ACE vom 12.08.2011

Sehr geehrter Herr Ende,

wenn alle Stricke reißen, reichen auch Bilder, auf denen ersichtlich ist, dass das Fahrzeug wieder repariert ist und einem ausführlichen Anschreiben mit evtl. Rechnungsbelegen. Die zuständige Fachabteilung wird dann prüfen und evtl. die Kosten für den Fahrzeugrücktransport erstatten.

Mit freundlichem Gruß
ACE Auto Club Europa e.V.
Dagmar Knittel
Mitglieder-Service

ACE Auto Club Europa e.V.
Abteilung Mitglieder-Service
Schmidener Str. 227
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Fon: +49 711 5303 4655
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  • #7
Jürgen Ende

Jürgen Ende

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Hallo,

hier noch das Anschlusswort des ADAC zu dem Thema. Ich denke mal, damit ist die Position des ADAC klar. Es gelten die Versicherungsbedingungen. Und diese besagen halt, dass (salopp ausgedrückt) unsere Fahrzeuge auf den Schrottplatz gehören, da sie keinen nennenswerten Zeitwert haben.

Ich warte jetzt noch auf den Abschluss meiner Abfrage beim ACE.

Bis dann
Jürgen Ende

Schreiben vom ADAC vom 17.08.2011
vielen Dank fuer Ihre Rueckfrage.

Ueber unsere beiden ausfuehrlichen Antworten vom Juli und August hinaus koennen wir Ihnen leider keine zusaetzlichen Angaben machen. Selbstverstaendlich koennen Sie diese in Ihrem Forum veroeffentlichen!

Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir zu hypothetischen Schadensfaellen keine konkreten Leistungszusagen geben koennen. Bei jedem eingetretenen Schaden wird speziell auf die notwendigen Hilfsmassnahmen eingegangen und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht. Und wie gesagt, im Grenzfall wird man auch bei einem Totalschaden zu einer befriedigenden Loesung kommen!

Bevor Sie Ihre langjaehrige ADAC PlusMitgliedschaft aufgeben, bedenken Sie jedoch die umfangreiche Leistungspalette, die Ihnen der ADAC bietet und die ihn von anderen Bewerbern unterscheidet!

Der ADAC stellt den Menschen in den Mittelpunkt seiner Service- und Hilfeleistungen, nicht das Auto oder das Motorrad. Das heisst, alle ADAC-Leistungen erhalten Sie und Ihre Familie, ganz gleich, ob Sie Ihre eigenen oder fremde Fahrzeuge fuehren, ob Sie mit der Bahn oder mit dem Flugzeug reisen - der ADAC ist immer fuer Sie da. Rund um die Uhr - weltweit!

Um unseren Mitgliedern ein lueckenloses System an Hilfe und Schutzleistungen bieten zu koennen, hat der ADAC - im Unterschied zu den meisten Versicherern - ein einzigartiges Netz von eigenen Notrufstationen, kooperierenden Hilfeorganisationen und anderen leistungsstarken Partnerunternehmen aufgebaut. So bringen wir Sie und Ihre Familie z.B. nach Erkrankung und Verletzung auch ohne medizinische Notwendigkeit nach Hause. Eine wirklich einzigartige Leistung.

Ihre Mobilitaet steht fuer uns im Vordergrund. Wir wollen, dass Sie z.B. nach einer Panne moeglichst rasch wieder mobil sind. Mehr als 1700 erfahrene 'Gelbe Engel' und 1000 Strassendienstpartner des ADAC stellen sicher, dass in ueber 83 Prozent aller Schadensfaelle von Mitgliedern eine Weiterfahrt aus eigener Kraft moeglich ist - uebrigens auch bei einer Panne direkt vor Ihrer Haustuere. Laengere Ausfallzeiten und hohe Werkstatt- und Einstellkosten bleiben Ihnen dadurch erspart.

Neben der Pannen- und Unfallhilfe bietet der ADAC seinen Mitgliedern zahlreiche Serviceleistungen wie Rechtsberatung durch ADAC-Vertragsanwaelte, TourSet, Beihilfe bei Tierkollision, kostenlose Fahrzeugpruefungen, technische Beratung, Gebrauchtwageninformationen sowie guenstige Versicherungsangebote. Wann immer es um Ihre Mobilitaet geht, koennen Sie auf aktive Hilfe, Schutz und Rat des ADAC jederzeit vertrauen.

Bitte vergleichen Sie selbst! Wir wuerden uns freuen, wenn Sie uns als PlusMitglied erhalten bleiben.

Mit freundlichen Gruessen
Martin Kempka

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC e.V.)
Mitgliederservice (MBE)
Mitgliedschaft + Versicherungen
Tel.: 089 7676 6085
Fax: 089 7676 2332
http://www.adac.de/impressum

Meine erneute Nachfrage darauf vom 17.08.2011
Sehr geehrte Frau Kempka,

sicherlich bin ich mit der bisherigen Leistung des ADAC auch zufrieden. Auch ist der Leistungsumfang sehr gut. Das stelle ich nicht in Frage.
Einzig der Umgang mit meinen Fahrzeugen laut Ihrer Versicherungsbedingungen und die mir inzwischen vorliegenden Berichte von Kollegen aus jüngster Zeit passen irgendwie nicht mit den Werbespüchen und mit dem Anliegen des ADAC auch die Old- und Youngtimerfreunden zu vertreten zusammen.

Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich verstehe schon das Anliegen des ADAC. Einzig, ich kann mich nach Ihren Darlegungen nicht mehr auf den ADAC und seine Pannenleistungen verlassen. Im Zweifelsfalle bin ich sonst der Verlassene.
Würden Sie sich auf die Aussage eines Ihrer Geschäftspartner verlassen, wenn der einerseits schreibt, dass er bestimmt, ob Ihnen geholfen wird oder nicht und zum anderen nach dem Motto:"Werden wir dann mal sehen, wenn es soweit ist."
Ich glaube kaum.

Ich lege Ihnen mal ein paar Bilder bei. Diese zeigen einen Teil der Wagen um die es hier geht.

Abschließend muss ich nochmal bekräftigen, dass der ACE mitgeteilt hat, dass er die Kosten für zurückgeholte Wagen erstattet, wenn die Reparatur nachgewiesen wird. Somit ist der ACE wesentlich Old- und Youngtimerfreundlicher ans der ADAC.

Sie sollten das mal innerhalb Ihrer Organisation diskutieren.

Schreiben vom ADAC vom 17.08.2011
wir koennen ueber unsere Antworten hinaus leider nicht mehr zu diesem Thema ausfuehren.

Vielleicht noch eines: Selbstverstaendlich wird Ihnen in einer Notsituation mit Ihren Pkw weitergeholfen, jedoch erfolgt die Kostenuebernahme ausschliesslich im Rahmen der Versicherungsbedingungen!

In der Rubrik Versicherungen finden Sie unter www.adac.de auch eine 'Oldtimerversicherung'. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf dorthin!

Mit freundlichen Gruessen

Martin Kempka

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC e.V.)
Mitgliederservice (MBE)
Mitgliedschaft + Versicherungen
Tel.: 089 7676 6085
Fax: 089 7676 2332
http://www.adac.de/impressum
 
  • #8
Jürgen Ende

Jürgen Ende

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Hallo zusammen,

wie versprochen hier noch die abschließende Antwort vom ACE.
Ich befürchte, wenn wir sicher gehen wollen, dass auch unsere Lieblinge wieder zu Hause ankommen, muss ich wohl noch weiter suchen. Ich habe da so einige Spezialitäten im Vorbeihuschen gesehen. Da könnte auch ein Schutzbrief für Oldtimer dazwischen gewesen sein. Ich werde das also weiter verfolgen und hoffe, das da auch ein Youngtimer-Schutzbrief bei ist.

Gruß
Jürgen Ende

Mein Schreiben vom 13.08.2011 an ACE:
Sehr geehrte Frau Knittel,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Doch, wie Sie sich sicherlich denken können, ist dieses einen Wort in Ihrer Antwort doch wieder schlecht bei unsere Forenmitgliedern angekommen. Dieses kleine "...evtl..." relativiert leider alle bisherigen Aussagen des ACE.

Damit haben wir wirklich ein Problem. Entweder wird eine Regelung gefunden für Young- und Oldtimer, die in Eigenregie wieder repariert wurden, wo beide Seiten sagen können, dass, wenn diese erfüllt wurden, wird erstattet oder eben nicht.
Ein "eventuell" verschiebt das gesamte Risiko auf den Halter des Wagens und überlässt ihn dem guten Willen der Sachbearbeiter. -Wobei ich jetzt keine bösen Absichten Ihrer Sachbearbeiter unterstelle.-

Wir haben sicherlich Verständnis für die Lage des ACE, nur müssen wir auch die Sicherheit haben, dass es eine Kostenerstattung gibt.

Ich möchte Sie daher bitten, ob Sie nicht für Young- und Oldtimer im ACE eine Regelung finden können, die einen Reparaturnachweis auch ohne Vorlage von Rechnungen regelt.
Dieser könnte z. B. vorsehen, dass der Schaden von Ihrem Repräsentationen vor Ort erfasst wird und dass dann nach der Reparatur in Deutschland die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von einem Mitarbeiter Ihrer Repräsentanz vor Ort überprüft wird. -So machen es die Versicherungen auch, wenn nach Gutachten abgerechnet wird und der Wagen wiederhergestellt wurde um den Restbetrag auszahlen zu können. Das hatte ich schon mal bei der Allianz-Versicherung.- Das wäre jedenfalls eine Regelung, die für beide Seiten sicherstellt, das der Wagen auch wirklich ein Liebhaberfahrzeug ist.
Damit könnten Sie sicherlich im Young- und Oltimerbereich gegen den ADAC punkten.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende

Mein Schreiben vom 16.08.2011 mit Bildern (hier weggelassen) von meinen Fahrzeugen als Ergänzung zum vorigen Schreiben:
Sehr geehrte Frau Kittel,

um Ihnen und ihren Kollegen eine Entscheidungshilfe zu geben sende ich Ihnen mal ein paar Bilder meiner Fahrzeuge. Dann werden Sie zumindest sicher sein können, dass es sich dabei nicht um "Kernschrott" handelt.

Leider haben ich von meinem Cabrio noch keine Bilder. Aber das kommt noch.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ende

Antwort vom ACE vom 24.08.2011:
Sehr geehrter Herr Ende,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Fahrzeugbilder.

Letztendlich entscheidet unser ACE-Notruf welche Leistungen Ihnen gewährt und welche Kosten von der Fachabteilung erstattet werden.

Entscheiden Sie selbst, ob Sie sich für die Absicherung durch den ACE entscheiden.

Mit freundlichem Gruß
ACE Auto Club Europa e.V.
Dagmar Knittel
Mitglieder-Service

ACE Auto Club Europa e.V.
Abteilung Mitglieder-Service
Schmidener Str. 227
D-70374 Stuttgart
Fon: +49 711 5303 4655
Fax: + 49 711 5303 3659
 
  • #9

Danny_TFSI

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Auf gut deutsch..kannste beide in der Pfeife rauchen bezüglich deines anliegens.
 
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