Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr?

Diskutiere Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? im Off Topic und Geplaudere Forum im Bereich Allgemeines Forum; Hallo und guten Morgen an alle, hab da ein "kleines" Problem mit meinem Passat was offensichtlich vom Vorbesitzer stammt und dieser das auch...
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  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #1

Audi_JR

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Hallo und guten Morgen an alle,

hab da ein "kleines" Problem mit meinem Passat was offensichtlich vom Vorbesitzer stammt und dieser das auch wusste.

Problem ist folgendes:

Vorbesitzer hat nen Radio eingebaut. Allerdings nicht so, wie es normale Menschen machen (anstecken an org. Stecker) sondern indem er den org. DIN-Stecker abzwickt, nen Zubehör-DIN-Stecker (!!!!) hernimmt, und diesen mittels Lyster-Klemmen (im KFZ-Bereich meines Wissens verboten) an die abgezwickten Kabel bastelt. Habe das jetzt erst festgestellt, weil ich nen anderen Radio verbauen wollte.

Ergebnis dieser "Fachgerechten" Umbauaktion:

Sämtliche Kabel sind ca. 5 cm nachdem sie in den Radioschacht kommen abgezwickt, das rote Stromkabel für Dauerplus hat bis in den Hauptkabelbaum im Amaturenbrett keine (!!!) Isolierung mehr (einzelne Litzen sichtbar und Schmorspuren an anderen Isolierungen) und das beste, die Lyster-Klemmen, mit denen die Kabel verbunden wurden, hat bereits erste braune Schmor-Spuren.

Meine Fragen nun:

1. Kann ich den Vorbesitzer dafür noch irgendwie haftbar machen (Fahrzeug wurde von Privat gekauft mit Kaufvertrag) da ich ja eigentlich kurz vor einem Kabelbrand stehe der durch unsachgemäßen Radio-Einbau des Vorbesitzers wissentlich entsteht und das Problem mal nicht eben auf ne Std. behoben ist (A-Brett komplett raus um Kabelbaum komplett zu tauschen).

2. Wie würdet ihr vorgehen in der Sache? Erstmal nen Brief an den Verkäufer mit der Bitte um Stellungnahme oder doch lieber gleich zum Anwalt damit der das übernimmt oder in den sauren Apfel beißen und die Sache auf eigene Kosten tauschen?

Bilder werde ich heute noch nachreichen. War gestern einfach schon zuspät.


P.S Sollte das im falschen Bereich sein, bitte verschieben. Kategorie Recht & Ordnung gibts ja leider nicht (evtl. Anregung ???? )
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #2
Moin

Ist das mit dem Anwalt ernst gemeint oder nur ein verspäteter Aprilscherz?

Lass mal die Kirche im Dorf, bring das in Ordnung und gut ist es, löte neue Kabel an, Schrumpfschlauch drüber und fertig, Kostenaufwand 2,50 Euro und eine halbe Stunde Arbeit

Du wirst dem Vorbesitzer nie nachweisen können das er das vorsätzlich gemacht hat,nicht mal das er das selbst war, kann ja auch ein anderer geween sein, und Lüsterklemmen hat man oft im Auto (ich nicht), ob verboten keine Ahnung, wenn ich mich hier so durch das Forum quer lese dann gibt es viel schlimmer verbotene Dinge die angerichtet werden, aber kannst ja vorsichtshalber mal eine Strafanzeige stellen.

Aber heute schreit man wegen Kinderkram gleich nach dem Anwalt, du machst das sicher auch wenn Nachbars Kinder zu laut waren oder deren Köter auf den Gehweg gekackt hat.

nee, ich kann nur den Kopf schütteln, aber hier gibt es sicher noch mehr Leute die meinen du sollst gleich zum Anwalt rennen

mfg Tornado
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #3
das schwierige ist, das du beweisen musst das es zum kaufzeitpunkt schon so war, und das er davon wusste.
dann musst du beweisen das es mangel war der verschwiegen wurde.

du bist halt komplett in der beweispflicht und das kann bei so ner sache schwierig werden.
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #4
Destructor schrieb:
das schwierige ist, das du beweisen musst das es zum kaufzeitpunkt schon so war, und das er davon wusste.
dann musst du beweisen das es mangel war der verschwiegen wurde.

du bist halt komplett in der beweispflicht und das kann bei so ner sache schwierig werden.

Er kann ja einen Sachverständigen beauftragen, Kostenfaktor 3-stellig, dazu Anwaltskosten in ähnlicher Höhe und das wegen 2,50 Euro, aber eben typisch Deutsch :bang:
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #5
@tornadorot

War mir klar, dass von dir so ne Antwort kommt, aber was anderes hätte ich auch nicht erwartet......

Und zum Thema anlöten:

Schon mal probiert, im Amaturenbrett am Hauptkabelbaum, wo man gerade mal noch so hinschauen kann, nen Lötkolben zu benutzen?
Oder gar schon mal das Leben hinter den ganzen Schaltern etc. gesehen (was ich bei deiner Antwort echt mal in Frage stell)

@destructor

Naja, hab gestern mit nem Bekannten das Radio welches zum Kaufzeitpunkt drin war ausgebaut. Somit ist nen Zeuge da, dass es zum Zeitpunkt des Kaufs so war. Und der Mängel war verschwiegen, sonst wäre ich ja gestern nicht erst drauf gekommen.
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #6
Audi_JR schrieb:
@tornadorot

War mir klar, dass von dir so ne Antwort kommt, aber was anderes hätte ich auch nicht erwartet......


Was erwartest du auch für eine Antwort, ich lebe in der Realität und du in einer Traumwelt so wie es scheint

Audi_JR schrieb:
Und zum Thema anlöten:

Schon mal probiert, im Amaturenbrett am Hauptkabelbaum, wo man gerade mal noch so hinschauen kann, nen Lötkolben zu benutzen?
Oder gar schon mal das Leben hinter den ganzen Schaltern etc. gesehen (was ich bei deiner Antwort echt mal in Frage stell)

Ich habe zufällig einen Passat 3B 4-Motion mit Vollausstattung und weiss was da los ist, das man aufpassen muss ist klar, aber ich mache doch wegen sowas keinen neuen Kabelbaum rein, dann muss man eben die Mittelkonsole etwas zerlegen

Audi_JR schrieb:
@destructor

Naja, hab gestern mit nem Bekannten das Radio welches zum Kaufzeitpunkt drin war ausgebaut. Somit ist nen Zeuge da, dass es zum Zeitpunkt des Kaufs so war. Und der Mängel war verschwiegen, sonst wäre ich ja gestern nicht erst drauf gekommen.

Ist das Auto aus erster Hand?

hat der Vorbesitzer das Radio selbst eingebaut, oder nicht etwa eine Murkswerkstatt oder ein Kumpel, kannst du das nachweisen?

Ich hätte hier nicht rum gejammert sondern das ganze längst wieder in Ordnung gebracht
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #7
Ich teile die sehr realistischen Einschätzing meines Vorposters: Zwar ärgerlich, aber die Aussichten auf Erfolg sind da wohl ziemlich gering.

Es würde eh, wenn überhaupt, keinen NEUEN Kabelbaum geben, sondern nur eine Reparatur und so scheiße viel zusätzlichen und damit unnötigen Ärger dazu...

Außerdem: Wieso Mangel? Das Radio lief doch....

mecki
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #8
Audi_JR schrieb:
P.S Sollte das im falschen Bereich sein, bitte verschieben. Kategorie Recht & Ordnung gibts ja leider nicht (evtl. Anregung ???? )

Ganz sicher wird es das hier nicht geben, das Forum hier ist zur Klärung von technischen Problem ausgerichtet!

Rechtsfragen & Streitigkeiten haben andere Foren zum Thema!

mecki
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #9
Sorry aber da gebe ich Tornado absolut recht.
Kleinkarierter geht es nun bald nicht mehr.
Beim Kauf von Privat an Privat rennst Du mit einer Forderung voll gegen die Wand....

Ob sich da allein schon das Aufregen lohnt, bezweifel ich sehr stark.
Neue Kabel angelötet und gut, ist absolut kein Hexenwerk.

Und jaaaa, ich weiß, wie es im Passat in dem Bereich aussieht, habe selbst einen.
Haben Navi-Plus nachgerüstet und den Umbau auf Doppeldin.... Musste ja gemacht werden.....

Also, abharken, Kabel neu und gut


Ingo
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #10
Also ich würde zum Anwalt gehen :lol:
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #11
Ich würd den Passat wegschmeissen und mir nen Nagelneuen Audi R8 kaufen, da kann ich mir dann sicher sein, dass alles so ist wie es sein sollte... :anonym:
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #12
@Audi_JR:
Privatverkäufe werden meistens unter Ausschluß von Gewährleistung und dem Wissen um fachliche Unkorrektheit getroffen. Man hat ja die Wahl, beim qualifizierten Fachhändler zu kaufen. Deshalb...

Grüße
Jan
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #13
ganz einfach besorg die über nen gebrauchten kabelbaum fürs radio


dann 40 min arbeit für ein und ausbau des abrett und fertig
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #14
finde es wiedermal toll, wie die beiträge von tornadorot durch beleidigungen und unterstellungen strotzen.
jeder der ihm nicht passt wird sofort blöd angemacht.

er denkt wohl er kann sich alles erlauben mit den vielen posts die er hat,
leider hat er wohl recht :roll:

sorry musste einfach mal raus,
der thread ist zwar im off-topic, trotzdem kann man doch bei dem thema bleiben.
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #15
Der TR hat einfach nur mal das ausgesprochen, direkt & offen, was einfach nur die Realität wieder spiegelt, das kann einen passen oder halt auch nicht! Hier in DIESEM Falle hat er mein 100% Unterstützung.

mecki
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #16
Tornadorot schrieb:
Moin





Aber heute schreit man wegen Kinderkram gleich nach dem Anwalt, du machst das sicher auch wenn Nachbars Kinder zu laut waren oder deren Köter auf den Gehweg gekackt hat.

nee, ich kann nur den Kopf schütteln, aber hier gibt es sicher noch mehr Leute die meinen du sollst gleich zum Anwalt rennen

mfg Tornado

Was erwartest du auch für eine Antwort, ich lebe in der Realität und du in einer Traumwelt so wie es scheint

sehr freundlicher umgang, ob es wirklich die realität wiederspiegelt?
ich bleibe spektisch,
er zeigt ja das verhalten auch nicht erst seit heute . . .
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #17
Destructor schrieb:
Tornadorot schrieb:
Moin





Aber heute schreit man wegen Kinderkram gleich nach dem Anwalt, du machst das sicher auch wenn Nachbars Kinder zu laut waren oder deren Köter auf den Gehweg gekackt hat.

nee, ich kann nur den Kopf schütteln, aber hier gibt es sicher noch mehr Leute die meinen du sollst gleich zum Anwalt rennen

mfg Tornado

Was erwartest du auch für eine Antwort, ich lebe in der Realität und du in einer Traumwelt so wie es scheint

sehr freundlicher umgang, ob es wirklich die realität wiederspiegelt?
ich bleibe spektisch,
er zeigt ja das verhalten auch nicht erst seit heute . . .

Geh doch zum Anwalt :p

Sorry :D
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #18
Ja, und?

Meinetwegen: SEHR drastische Ausdrucksweise: Ja! Aber das werden hier viele gedacht haben! Muß man das so schreiben: sicher nicht, aber unfreundlich war das auch nicht nicht...

mecki
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #19
Naja ob Sarkasmus hier der richtige Ton ist?

Wiki -> Heutzutage wird Sarkasmus eingesetzt, um eine Idee, Person oder Institution herabzusetzen, zu verspotten, bloßzustellen oder anzugreifen.

Hab den Tornado Ton auch schon häufig hier gelesen und kann durchaus einige Personen verstehen. Aber solche Leute gibts in jedem Forum ... da muss man drüber weg schauen.

der TS hat sein Leid geklagt und hatt auf Verständnis gehofft. Mein Verständnis hat er ... ist schon ne ärgerliche Sache. Aber in der Tat ne Kleinigkeit ... ich hab auch viel für mein Auto bezahlt und hab nachher haufenweise Dinge gefunden ... ja gut was hilfts. Anpacken was anderes gibts nicht.
Anwalt ist viel zu mühselig und steht hier in diesem Falle in keinem wirtschaftlichem Verhältnis. Die Nachweispflicht ist sehr schwierig und daher aussichtslos.
 
  • Rechtsfrage:Privatverkäufer noch belangbar nach halben Jahr? Beitrag #20
Es gibt einfach Dinge die frei geradeaus raus müssen, weil sie freundlich umschrieben dem Einen oder Anderen nur noch mehr unnütze Fragen zu Tage bringen lassen.

In diesem Fall würde ich der Ausdrucksweise von Tornadorot beipflichten, um einmal mehr zu unterstreichen wie überzogen es ist, wegen
so ner Lapalie die Idee nen Anwalt einzuschalten, aufzuwerfen.

Es gibt bei nem gebrauchten Auto immer Dummheiten der Vorbesitzer die man einkalkulieren muß. Wahrscheinlich genau soviel wie Käufer die bei nem Gebrauchtwagen, Jahreswagenzustand erwarten.
 
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